Zahlreiche Nutzfahrzeuge für Biodiesel freigegeben

Neue Freigabenliste der Großmotoren- und Nutzfahrzeughersteller für den Betrieb mit Biodiesel (B20/B30/B100) veröffentlicht.

Berlin, 26. Juni 2018 – Eine aktuelle Umfrage unter den Herstellern von Nutzfahrzeugen belegt, dass viele Lkw, Busse und mobile Maschinen für höhere Beimischungen von Biodiesel freigegeben sind. Auch neueste Euro VI-Motoren können mit genormten Biodieselbeimischungen von 20 Prozent, 30 Prozent (B20 bzw. B30, Norm EN 16709) und reinem Biodiesel (B100, Norm EN 14214) betrieben werden. Wie sich aus der gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement (AGQM), Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und dem Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) veröffentlichten Freigabenliste ergibt, kann der Schwerlastverkehr auf der Straße zukünftig steigende Biodieselmengen einsetzen. „Unsere Freigabenliste zeigt, dass der Einsatz von Biodiesel im Nutzfahrzeugbereich auch bei den aktuell anspruchsvollsten Abgasnormen technisch möglich ist. Es ist besonders sinnvoll, klimafreundlichen Biodiesel im Schwerlastverkehr einzusetzen, denn dort gibt es auf lange Sicht keine brauchbare Alternative zu flüssigen Kraftstoffen“, sagte Dr. Richard Wicht, Geschäftsführer bei der AGQM. Befragt wurden 14 namhafte Nutzfahrzeug- und Großdieselmotorenhersteller von Caterpillar bis Zeppelin.

Die Mineralölindustrie bringt Biodiesel üblicherweise als B7 in den Verkehr. Die neue Freigabenliste zeigt allerdings, dass Biodiesel in modernen Nutzfahrzeugen auch in höheren Beimischungen (B20, B30) und als Reinkraftstoff B100 eingesetzt werden kann.

„Nachhaltig produzierter Biodiesel trägt derzeit wesentlich dazu bei, dass auch der Verkehrssektor einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Die neue Liste der Fahrzeugfreigaben zeigt, dass deutlich mehr Treibhausgase eingespart werden können, wenn die vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft würden“, sagte Stephan Arens, Geschäftsführer der UFOP. Derzeit stellen Biodiesel und Bioethanol rund 90 Prozent der Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor.

Biokraftstoffe werden in Deutschland durch die so genannte Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) gefördert. Danach müssen die Mineralölunternehmen den Treibhausgasausstoß ihrer Kraftstoffe um einen festgelegten Prozentsatz senken. Sie nutzen dazu unter anderem Biodiesel, der etwa 70 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als fossiler Diesel. Die THG-Quote liegt aktuell bei vier Prozent und steigt im Jahr 2020 auf sechs Prozent. „Die Nutzfahrzeug- und Motorenhersteller haben rechtzeitig die Voraussetzungen geschaffen, damit die steigende THG-Quote mit höheren Biodieselbeimischungen erfüllt werden kann“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB.

Die aktualisierte Freigabeliste zeigt auf einen Blick, welche Motor- und Fahrzeugtypen für den Einsatz von Biodiesel freigegeben sind. Die Freigabeliste ist ab sofort auf der Website der UFOP unter www.ufop.de/freigaben abrufbar. Dort finden Sie außerdem die zugehörigen technischen Rundschreiben.

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