Vom Feld bis in den Tank und wieder zurück
Die umfassende Zertifizierung und Dokumentation von Biodiesel
Berlin, 10. Mai 2011 – Seit dem Beginn des Jahres 2011 dürfen in Deutschland nur noch Biokraftstoffe verkauft werden, wenn die dafür verwendeten Energiepflanzen nachweislich nachhaltig angebaut wurden. Mit der “Biokraftstoffnachhaltigkeits-Verordnung” wurde diese Richtlinie der EU hierzulande umgesetzt. Der damit verbundene große Aufwand für die Dokumentation und Zertifizierung soll sicherstellen, dass die Biomasse für die Biokraftstoffproduktion beispielsweise nicht von Brandrodungsflächen aus Regenwäldern stammt.
Die Grafik verdeutlicht den Dokumentationsaufwand, der schon auf der Stufe des Landwirts beginnt. Dieser verkauft dem Landhändler den Raps und bestätigt mit einer so genannten Erzeugererklärung schriftlich, dass der Raps nach den Nachhaltigkeitsvorgaben der EU-Richtlinie angebaut wurde. Der Landhändler dokumentiert seinerseits die abgelieferte Menge Raps, bevor diese in das Lager überführt wird. Er legt auch fest, welche landwirtschaftlichen Betriebe später bezüglich ihrer Angaben geprüft werden. Mindestens drei Prozent der Betriebe, die eine Erzeugererklärung abgegeben haben, müssen später überprüft werden.
Der Landhändler bestätigt bei einem Weiterverkauf des Rapses an die Ölmühle, ob die entsprechende Menge Raps nachhaltig produziert wurde. Analog verfährt die Ölmühle gegenüber dem Biodieselhersteller. Dieser ist dann berechtigt, den eigentlichen Nachhaltigkeitsnachweis auszustellen. Die Daten werden zu diesem Zweck in eine Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit dem Namen "Nabisy" eingegeben. Der Nachhaltigkeitsnachweis wird jedoch nur dann ausgestellt, wenn die Daten im Hinblick auf die Rohstoffherkunft in Ordnung sind und zudem ein Treibhausgasminderungswert von mindestens 35 Prozent erreicht wird. Das heißt, der Biokraftstoff muss bei seiner Verbrennung unter Berücksichtigung des gesamten Produktionsweges 35 Prozent weniger Treibhausgase verursachen als konventioneller Kraftstoff. So wird sichergestellt, dass nur Biokraftstoffe verkauft werden, die auch tatsächlich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Den Nachhaltigkeitsnachweis benötigt beispielsweise der Kraftstoffhändler, um die Steuerbegünstigung zu beantragen oder die entsprechende Biodieselmenge auf die so genannte Kraftstoffquotenverpflichtung anrechnen zu können. Das Biokraftstoffquotengesetz verpflichtet die Mineralölwirtschaft nämlich dazu, einen Mindestanteil Biokraftstoffe in den Verkehr zu bringen. Aus diesem Grund wird der Nachweis auch von den zuständigen Zollbehörden kontrolliert.
Es ist also ein langer Weg vom Feld bis in den Tank, der aber über alle Produktionsstufen intensiv dokumentiert und geprüft wird. So wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeit des Biokraftstoffes bis zu seiner Herkunft rückverfolgbar ist.