Visegrad-Gruppe für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse
UFOP vermisst analoges Bekenntnis der Bundesregierung
15. April 2019. Die Landwirtschaftsminister der Visegrad-Gruppe, bestehend aus Polen, Tschechische Republik, Bulgarien und Slowakei unterstreichen in der zur heutigen Sitzung des EU-Agrarministerrates vorgelegten gemeinsamen Erklärung die herausragende Bedeutung der Nutzung von Biomasse als erneuerbare Energieträger. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt besonders die in dieser Erklärung betonte Rolle von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse. Der Verband hinterfragt zugleich, warum sich das Bundeslandwirtschaftsministerium oder auch die Landwirtschaftsministerien anderer EU-Mitgliedstaaten nicht ebenso nachdrücklich für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse aussprechen.
Die Visegrad-Gruppe betone in ihrer Erklärung unter Hinweis auf die Beschlüsse des Pariser Klimaschutzabkommens und der Mitteilung der EU-Kommission „a clean planet for all“ („Ein sauberer Planet für alle“) die Bedeutung der Biokraftstoffe als sofort wirksamer Beitrag zur Treibhausgas-Reduzierung im Verkehr. Die Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) sehe hierzu eine Kappungsgrenze von maximal 7 % vor, die von den Mitgliedstaaten unter strikter Berücksichtigung der Regelungen für den Nachweis der Nachhaltigkeit ausgeschöpft werden sollte. Aber nicht nur der Beitrag zum Klimaschutz wird betont: Mit Blick auf die regionale Herkunft der Biomasserohstoffe tragen sie zur regionalen Wertschöpfung und zu Arbeitsplätzen im ländlichen Raum bei. Bei der Verarbeitung der Rohstoffe fielen zudem gentechnikfreie Eiweißfuttermittel an, die zugleich den Importbedarf von Eiweißfuttermitteln reduzieren. Auch damit werde ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Die UFOP befürchtet, dass das Klimaschutzziel in 2030 aufgrund der notwendigen Steigerungen der Kundennachfrage und der Investitionen mit den aktuell diskutierten Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität und von synthetischen Kraftstoffen aus erneuerbaren Strom nicht erreicht werde. Daher müssten nachhaltige und treibhausgasoptimierte Biokraftstoffe jetzt mit Blick auf ihre Brückenfunktion in den Fokus rücken. Der Verband verbindet seine Forderung mit der Notwendigkeit, dass die in der Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) verankerten Nachhaltigkeitsanforderungen zwingend nicht nur in allen EU-Mitgliedstaaten, sondern insbesondere in Drittstaaten umgesetzt werden müssen. Die UFOP betont, dass im Gegensatz zur Lebensmittelproduktion oder zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe nur bei der Biokraftstoffverwendung solch strenge Anforderungen an den Nachweis einer Treibhausgasminderung und an die datierte Herkunft der Anbaufläche gestellt würden.
Ausgerechnet die Rohstoffproduktion mit den strengsten zu dokumentierenden Nachhaltigkeitsanforderungen werde auf 7 % beschränkt. Deshalb müsse auch die Höhe der Kappungsgrenze 2023 überprüft werden, fordert die UFOP.