UFOP zweifelt wissenschaftliche Qualität der Treibhausgasstudie der Universität Jena zu Biodiesel aus Raps an
Berlin, 24. August 2012 – Experten der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) zweifeln die wissenschaftliche Qualität der in der Reihe „Jena Economic Research Papers“ veröffentlichten Studie „Uncertainties about the GHG Emissions Saving of Rapeseed Biodiesel“ an. Es zeige sich einmal mehr, so der Verband, dass Studien ohne eine neutrale Prüfung durch Experten nicht veröffentlicht werden sollten, insbesondere wenn sie politische Entscheidungen in Frage stellen.
Die Autoren der Studie, die nicht als Wissenschaftler an der Universität Jena, sondern für ein Privatunternehmen tätig sind, kritisieren ihren Ergebnissen zufolge, dass die in der EU-Richtlinie zur Förderung der Erneuerbare Energien (2009/28/EG) ausgewiesenen Werte für die Treibhausgasminderung von Biodiesel aus Raps nicht richtig bzw. nicht nachvollziehbar sind. Sie seien zu hoch berechnet. Sie kommen zum Ergebnis, dass die Treibhausgas(THG)-Minderung gerade 30% beträgt. Damit würde Biodiesel aus Raps nicht die Anforderung für die Anrechnung auf die Quotenverpflichtung bzw. für die Inanspruchnahme einer Steuerbegünstigung erfüllen (mindestens 35 % THG-Minderung).
Als methodisch gravierenden Fehlansatz stellt die UFOP fest, dass für die Berechnungen der EU-weite Ertragsdurchschnitt für Raps der Jahre 1991 bis 2005 zugrunde gelegt wurde. Der Ertrag wird klein gerechnet. Sachgerechter wäre es, den Durchschnitt der letzten fünf Jahre zu berücksichtigen, um den Ertragsfortschritt zu berücksichtigen.
Aus Sicht der UFOP wäre es sinnvoller, die durch die EU-Richtlinie vorgegebene Berechnungsmethode zu überprüfen. In Bezug auf die THG-Bilanzierung werden einjährige Kulturarten wie Getreide und Ölsaaten mit dem mehrjährigen Anbau von Ölpalmen verglichen. Fruchtfolgsystematische Wechselwirkungen, wie z.B. der positive Vorfruchtwert von Raps in Getreidefruchtfolgen, bleiben dadurch unberücksichtigt.
Ebenso wird von den Autoren übersehen, dass die THG-Bilanzierung als europäischer Durchschnittswert keine Rolle mehr spielt. Denn die Mitgliedstaaten mussten gemäß Artikel 19, Absatz 2 der Richtlinie bereits bis zum 31. März 2010 Kulturarten spezifisch die THG-Werte melden, auf Basis der sogenannten NUTS-Gebiete. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten auf Basis dieser regionalen Hoheitsgebiete und der demzufolge gegebenen Intensität für die Produktion von Raps und Getreide nachweisen müssen, dass der THG-Standardwert erfüllt wird.
Die UFOP nimmt diese Studie zum Anlass, an die Wissenschaft, in diesem Fall an die Universität Jena zu appellieren, Studien mit einem zudem politisch ausgerichteten Beratungsanspruch nur dann zu veröffentlichen, wenn diese einem Begutachtungsverfahren (Review) unterzogen wurde und dieses Verfahren in der Studie auch ausgewiesen wird. Welchen „Schaden“ Studien dieser Art anrichten können, ist zurzeit Gegenstand der Diskussion zur Einführung von iLUC-Faktoren, die auf Basis der sogenannten IFPRI-Studie diskutiert werden. Die EU-Kommission hat es als Auftraggeber dieser Studie versäumt, diese Studie einem wissenschaftlichen Review-Verfahren zu unterziehen.