UFOP-Vorsitzender Vogel: Förderung von Biokraftstoffen auf Basis einer EU-weiten Treibhausgas-Minderungspflicht nach 2020 fortsetzen
Berlin, 7. Juni 2016 – Der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), Wolfgang Vogel, plädiert in einem Schreiben an die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlamentes dafür, die Förderung der Biokraftstoffe, einschließlich der markteingeführten Biokraftstoffe, nach 2020 fortzusetzen. Vogel betont, dass Biokraftstoffe neben motortechnischen Effizienzverbesserungen kurz- bis mittelfristig die einzige wirksame Maßnahme zur Reduktion der nach wie vor steigenden Treibhausgas-Emissionen insbesondere im Schwerlastverkehr seien. Diese müssten sich – analog zu der seit Januar 2015 in Deutschland geltenden Treibhausgas-Minderungspflicht – einem rohstoff- und technologieoffenen Wettbewerb stellen.
Der UFOP-Vorsitzende begründet diese Forderung mit dem völkerrechtlich verbindlichen Klimaschutzabkommen von Paris. Danach sind die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, bis spätestens 2020 nationale Aktionspläne vorzulegen. Brasilien habe zum Beispiel bereits angekündigt, dass der Ausbau der Biokraftstoffwirtschaft ein elementarer Pfeiler der nationalen Klimaschutzstrategie sein werde. Länder wie Indonesien, Malaysia oder auch die USA hätten zudem bereits die nationalen gesetzlichen Verpflichtungen zur Biokraftstoffverwendung erhöht. Vogel betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der inzwischen 18, von der EU-Kommission anerkannten und global implementierten Zertifizierungssysteme.
Sollte die EU die Förderung von Biokraftstoffen nach 2020 einstellen, würde zwangsläufig ihre bisherige richtungsweisende Position zur Mitgestaltung und nationalen Umsetzung bzw. Überwachung von Nachhaltigkeitskriterien aufgeben. Dieser umweltpolitischen Vorreiterrolle in der Bioökonomie sei sich die Politik nicht bewusst. Denn dieser Erfolg sei in den nicht immer sachlich und wissenschaftlich ausgewogenen Diskussionen um Tank oder Teller bzw. iLUC untergegangen, betont Vogel. Die hohen Nachhaltigkeitsstandards als Ergebnis der von der EU gesetzlich vorgegebenen Anforderungen müssten vielmehr nach 2020 weiterentwickelt werden. Denn die sogenannten „fortschrittlichen“ Biokraftstoffe aus Reststoffen und Abfallbiomasse lieben mengenmäßig auf absehbare Zeit unbedeutend. Wer den heute markteingeführten Biokraftstoffen die wirtschaftliche Basis entziehe, könne nicht erwarten, dass dieselbe Wirtschaft in wesentlich teurere neue Technologien investiere. Überdies bestätigten Studien, dass die E-Mobilität noch auf Jahre hin keinen nennenswerten Klimaschutzbeitrag leisten könne. Die Politik unterschätze die Herausforderung; selbst die öffentlichen Verwaltungen, Behörden usw. gingen nicht mit gutem Beispiel voran.
Vogel bekräftigt weiter, dass die globalen Agrarmärkte von erheblichen strukturellen Überschüssen gekennzeichnet seien. Ein massiver Preisanstieg an den internationalen Märkten wie in den Jahren 2008 und 2009, eigentlicher Auslöser der Tank-Teller-Debatte, sei aktuell nicht erkennbar. Im Gegenteil: Es steige der Druck, neue und mengenwirksame Absatzalternativen zu schaffen. Angesichts der auch zeitlich ambitionierten Zielsetzung, das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen, müsse die Treibhausgaseffizienz den Marktzugang im globalen Wettbewerb bestimmen.
Voraussetzung sei allerdings, dass die Methodik zur Treibhausgas-Bilanzierung angepasst und das bei der Rapsverarbeitung anfallende Rapsschrot entsprechend berücksichtigt bzw. angerechnet werde. Mit jedem Hektar Raps in der EU werde etwa ein Hektar Sojaanbau ersetzt. Derzeit verlange der Markt zunehmend nach Milchprodukten, die als „ohne Gentechnik“ deklariert seien. Mit Rapsschrot in der Tierfütterung könne dieser Bedarf aber nur dann gedeckt werden, wenn für das anfallende Rapsöl ein Absatzmarkt bestehe, betont der UFOP-Vorsitzende. Tank, Teller oder Trog seien also kein Wiederspruch, sondern gemeinsame Komponenten eines integrierenden Förderkonzeptes.
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