UFOP reicht Leitlinie des Integrierten Pflanzenschutzes im Rapsanbau ein
Berlin, 17. Dezember 2018 – Die Leitlinie enthält sowohl einen allgemeinen als auch speziellen Teil und wurde unter Federführung der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Soest, erstellt. Im Wesentlichen bezieht sich die Leitlinie der Autoren Dr. Annette Bartels, Prof. Dr. Verena Haberlah-Korr und Prof. Dr. Bernhard Carl Schäfer auf den Winterrapsanbau in Deutschland. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) hat die Ausarbeitung aus UFOP-Mitteln gefördert.
Die Leitlinie vom Dezember 2018 beschreibt auf den Rapsanbau bezogen die Umsetzung der acht allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes gemäß dem in der EU geltenden aktuellen Pflanzenschutzrecht. Die freiwillige Erstellung und Umsetzung entsprechender Leitlinien ist im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert. Im allgemeinen Teil werden ein Überblick über die Pflanzenschutzmaßnahmen im Rapsanbau gegeben und die Instrumente des Integrierten Pflanzenschutzes beschrieben. Im speziellen Teil geht die Leitlinie auf Unkräuter und Ungräser, wachstumsregulierende Maßnahmen, tierische Schaderreger, Pilzkrankheiten und Viren ein. In einem ergänzenden Kapitel werden die Anforderungen von Sommerraps dargestellt.
Ziel der Leitlinie ist die Unterstützung von Beratung und Praxis bei der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes durch eine praxisgerechte Sprache sowie durch aktuelles Bildmaterial zur Ansprache von Schadorganismen und Symptomen. Sie enthält sowohl bewährte Verfahren als auch alternative Praktiken und Hinweise auf neue Methoden. Damit werden eine Verringerung der Anwendungsrisiken von Pflanzenschutzmitteln sowie eine Anwendung im Rahmen des notwendigen Maßes verbunden.
Die eingereichten Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes durchlaufen ein Anerkennungsverfahren. Zunächst werden sie vom Wissenschaftlichen Beirat NAP bewertet. Nach Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts und den Bundesländern werden die Leitlinien durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft anerkannt und in den Anhang 1 des NAP aufgenommen. Dies wird abschließend im Bundesanzeiger bekanntgegeben.