UFOP lehnt Einführung von iLUC-Faktoren bei Biokraftstoffen ab
UFOP fordert Investitionsschutz für Altanlagen
Berlin, 15. November 2011 – Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. lehnt die Einführung von Biokraftstoff spezifischen iLUC-Faktoren konsequent ab. Die Einführung überhöhter Treibhausgas-Maluswerte würde ab 2017 das Aus für die europäische Biodieselindustrie bedeuten. Die UFOP fordert daher einen Investitionsschutz für bestehende Biodieselanlagen auf Basis der durchschnittlichen Biodieselabsatzmenge der Jahre 2008 - 2010. Dies betonte Dietmar Brauer, stellvertretender Vorsitzender der UFOP, anlässlich der Agritechnica in Hannover. Brauer brachte mit der strikten Ablehnung zur Einführung von iLUC-Faktoren die Sorge der UFOP zum Ausdruck, dass eine nicht einmal von neutraler wissenschaftlicher Seite überprüfte Studie des IFPRI-Institutes in Washington über die Zukunft der Biodiesel-Produktion und damit des Ölsaatenanbaus in Deutschland und in der Europäischen Union entscheiden soll.
Brauer stellte klar, dass sich die UFOP durchaus der Herausforderung stelle in Zusammenarbeit mit der Ölsaatenverarbeitungs- und Biodieselbranche alle Optionen für die Treibhausgasminderung zu erschließen. Schließlich sei der Nachweis der Treibhausgasminderung über den gesamten Herstellungsweg sowie besonders der Anbau von Raps in Fruchtfolgesystemen eines der wichtigsten Argumente für die Gewinnung der öffentlichen Akzeptanz. Blühende Rapsfelder seien nicht nur die schönsten, sondern auch die nachhaltigsten Ölfelder, betonte Brauer.
Die durch die Erneuerbare Energien-Richtlinie bereits für das Jahr 2017 von jetzt 35 auf 50 Prozent erhöhte Anforderung an die Treibhausgasminderung als Voraussetzung für den Marktzugang, sei bereits eine ambitionierte Zielsetzung. Die UFOP stelle fest, so Brauer, dass auf Basis bestehender Studien ein iLUC-Effekt für die Produktion von Biodiesel bisher nicht nachweisbar sei. Eine Ursache- Wirkungsbeziehung könne bei den heute vermarkteten Bodieselmengen wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Die Studie sei nicht einmal von entsprechenden Experten geprüft worden.
Der stellvertretende Vorsitzende der UFOP begrüßte das Festhalten der EU-Kommission an dem Ziel, dass ab dem Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien im Transportsektor mindesten 10 Prozent betragen muss. Insofern müssten Strategien entwickelt und voran getrieben werden für einen auf hohem Ertragsniveau möglichst effizienten europäischen Rapsanbau als ein wichtiges Standbein für die Versorgung der Biodieselindustrie.
Damit der auch ökonomisch notwendige Anreiz bestehen bleibt, fordere die UFOP einen Investitionsschutz für bestehende Anlagen auf Basis einer durchschnittlichen Absatzmenge der Jahre 2008 - 2010 in Höhe von 10 Millionen Tonnen Biodiesel. Biodieselmengen, die über diese Sockelmenge hinaus in der EU abgesetzt werden, müssten von sogenannten iLUC-freien Flächen stammen, forderte Brauer. Die UFOP gehe davon aus, dass insbesondere in Osteuropa noch entsprechende Flächen zur Verfügung stehen, die für die Raps- bzw. Biomasseproduktion zusätzlich erschlossen werden können. Brauer kündigte an, dass die UFOP hierzu baldmöglichst eine fundierte Studie vorlegen werde. Durch diese Regelung würde der erforderliche Anreiz geschaffen, diese Flächen nicht nur für die Versorgung der Biodieselindustrie, sondern mit Blick auf die Fruchtfolgegestaltung auch für die Nahrungsmittelproduktion zu erschließen. Die UFOP fordert die Bundesregierung auf daher in diesem Sinne auf die EU-Kommission einzuwirken, bevor diese einen Vorschlag zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorlegt.
Die UFOP appelliert zugleich an die EU-Kommission mit der Einführung von iLUC-Faktoren nicht ihre Einflussnahme auf den Biomasseanbau in Drittstaaten zu verspielen. Die Anforderungen müssten sich an erfüllbaren Vorgaben orientieren, sonst drohe ein Ende eines auf Nachhaltigkeit orientierten Biomasseanbaus. Schließlich gebe es noch andere Abnehmer für die europäische Biomasse auf dem Weltmarkt, bekräftigte Brauer.