UFOP-Information 2014: In der Selbsterklärung Raps unbedingt NUTS2-Gebiet angeben!
Berlin, 10.07.2014 – Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) weist darauf hin, dass sich für eine erfolgreiche Rapsvermarktung der Ernte 2014 die Angabe des sogenannten NUTS2-Gebietes in der Selbsterklärung empfiehlt. Nur durch die Einfügung des NUTS2-Codes im entsprechenden Formularfeld wird die Verwendung eines regionalen Wertes für in Deutschland angebauten Raps bei der Berechnungen der Treibhausgasemissionen der Biokraftstoffherstellung möglich.
Falls Unklarheit darüber bestehen sollte, in welchem NUTS2-Gebiet der in der Selbsterklärung erfasste Raps erzeugt worden ist, steht unter www.redcert.de im Menüpunkt „Dokumente/NUTS-Tool“ ein einfach zu bedienendes Suchprogramm zur Verfügung. Anhand des Kfz-Kennzeichens kann das NUTS2-Gebiet ermittelt werden.
Den deutschen Rapserzeugern steht mit dem Wechsel von der bisherigen energetischen Beimischungsquote hin zu einer Treibhaus-Einsparungsvorgabe zum 1. Januar 2015 ein Paradigmenwechsel in der Biokraftstoffgesetzgebung bevor. Dadurch steigen die Anforderungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Landwirte können mit der Angabe des sogenannten NUTS2-Gebietes in ihrer Selbsterklärung einfach und kurzfristig reagieren. Dazu muss im entsprechenden Formular oben rechts innerhalb des hierfür vorgesehenen Textfeldes nur das NUTS2-Gebiet – entspricht dem Regierungsbezirk – mit seinem Code korrekt angegeben werden. In allen NUTS2-Gebieten Deutschlands unterschreitet der für Raps berechnete regionale Wert den bisher in der Selbsterklärung genutzten EU-einheitlichen Teilstandardwert für die Treibhausgasemissionen aus Anhang V der Erneuerbare-Energien-Richtlinie um 4,2 bis 5,5 g CO2-Äquivalent/MJ Biodiesel.
Weiterführende Erläuterungen stehen in der UFOP-Information 2014, Ausgabe Mai, hier kostenlos zum Download zur Verfügung.