UFOP fordert Einführung der Treibhausgas-Minderungspflicht in allen EU-Mitgliedsstaaten
Hannover, 10. November 2015 – Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) schlägt vor, die in Deutschland seit dem 1. Januar geltende Treibhausgas-Minderungspflicht in allen EU-Mitgliedsstaaten einzuführen. Damit könne die Biokraftstoffwirtschaft einen positiven Anstoß geben für die gerade beginnende Abstimmung über die förderpolitischen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe nach 2020, betonte Wolfgang Vogel, Vorsitzender der UFOP, anlässlich der Agritechnica in Hannover.
Die Biokraftstoffwirtschaft könne damit einmal mehr die Richtung für alle Wirtschaftszweige der sogenannten Bioökonomie-Branche vorgeben. Vogel erinnerte an die Forderung des Verbandes, unter Bezug auf die September 2015 in Kraft getretene Kappungsgrenze in Höhe von 7 Prozent für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, ab 2020 eine sogenannte ilUC-freie Basismenge einzuführen. Damit werde dem Investitionsschutz für bestehende Anlagenkapazitäten Rechnung getragen. Zugleich könne auf dieser Mengenbasis die Produktion aus anderen Bioamassearten schrittweise weiterentwickelt werden. Innovationen und Kosteneffizienz seien bessere Antreiber für eine Markteinführung als nicht erfüllbare und schlimmstenfalls mit Strafzahlungen bei Nicht-Einhaltung verbundene Biokraftstoffquoten.
Die Auswertung der Daten aus den ersten Monaten der Treibhausgas-Minderungspflicht in Deutschland bestätige bereits den positiv zu bewertenden Wettbewerb um die beste Treibhausgas- bzw. Biomasserohstoff-Effizienz. Ein weiterer Faktor sei natürlich der Preis als Voraussetzung für den Marktzugang, stellte Vogel fest. Insofern greifen alle drei Kriterien ineinander: Einerseits würden möglichst rohstoffeffiziente Biokraftstoffe zur Erfüllung der Treibhausgas-Minderungspflicht eingesetzt. Andererseits müssten sich diese mit Blick auf Importe aus Drittstaaten einem verschärften Anforderungsprofil der Nachhaltigkeitszertifizierung stellen.
Mit diesem Alleinstellungsmerkmal gehe die deutsche Biokraftstoffwirtschaft in der Bioökonomie voran und setze Maßstäbe, an denen sich andere Rohstoffverwendungen zur stofflichen und energetischen Nutzung orientieren müssten. Nur für Biokraftstoffe seien bisher gesetzlich steigende Anforderungen an die Treibhausgas-Minderung definiert worden. Diese Minderung müsse zertifiziert und damit nachvollziehbar berechnet werden, betonte der UFOP-Vorsitzende.
Vogel schränkte ein, dass es auch erforderlich sei, die Treibhausgasbilanzen sachgerecht zu berechnen. Es könne nicht sein, dass nach wie vor in der Biokraftstoff-Richtlinie eine Betrachtung des Anbaujahres vorgeschrieben sei und Fruchtfolgeaspekte außen vor blieben. Dies komme ausgerechnet der Palmölproduktion zu Gute. Stattdessen müsste die Fruchtfolge-Systematik bei der Treibhausgas-Berechnung des Rapsanbaus eingeführt werden, um die Vorfruchtwirkung des Rapses angemessen zu berücksichtigen, schlägt Vogel vor.