UFOP fordert B30 bei Nutzfahrzeugen und Steuerbegünstigung für den biogenen Beimischungsanteil
Berlin, 04. April 2011 – Anlässlich der Vorstellung des Flottenprojektes der Hochschule Coburg zur Verwendung von hydriertem Pflanzenöl als Alternativkraftstoff, forderte die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) die Bundesregierung auf, die Markteinführung von B30 im Nutzfahrzeugbereich jetzt voranzutreiben und den biogenen Anteil in die Steuerbegünstigung einzubeziehen.
Im Beisein von Staatssekretär Rainer Bomba, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und Staatssekretärin Melanie Huml, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, stellte die Hochschule Coburg ihr Flottenprojekt unter dem Titel „Diesel regenerativ“ zur motortechnischen Prüfung von aus Rapsöl hergestelltem hydriertem Kraftstoff (HVO - Hydrogenated Vegetable Oil) vor. In zwei PKW-Flotten wird ein Kraftstoff bestehend aus 93 % HVO und 7% Biodiesel bzw. 98 % HVO und 2 % Biodiesel untersucht. HVO bietet sich als weiterer regenerativer Biokraftstoff im Dieselmarkt an, weil in Kombination mit Biodiesel höhere Beimischungsanteile möglich sind, ohne dass die Norm für Dieselkraftstoff geändert werden muss.
Die UFOP fordert im Sinne eines wettbewerbsneutralen Marktzugangs, dass gleichzeitig auch die Verwendung von B30 mit einem Biodieselanteil von 30 % im Wege einer Änderung der Dieselnorm – EN 590 – ermöglicht werden muss. Die auf europäischer Ebene begonnenen Normungsaktivitäten müssten daher zügig vorangetrieben und abgeschlossen werden.
Im Falle einer Ergänzung der Dieselkraftstoffnorm speziell um eine Erhöhung des Beimischungsanteils von Biodiesel von aktuell 7 % (B7) auf 30 % (B30) im Nutzfahrzeugsegment, könnte das Mischungsverhältnis von Biodiesel und HVO innerhalb des Beimischungsanteils von max. 30 % beliebig kombiniert werden. Hiervon könnten auch die in Deutschland bestehenden Anlagen für die Biodieselproduktion mit einer Gesamtkapazität von etwa 4,9 Mio. Tonnen profitieren. Die aktuell von Biopetrol angekündigte Werksschließung des Standortes Schwarzheide mit einer Kapazität von 150.000 Tonnen unterstreiche den dringenden Handlungsbedarf, das Absatzfenster für Biodiesel weiter zu öffnen, stellt die UFOP fest.
Die UFOP sieht mit der Umsetzung dieser Vorschläge folgende Vorteile verbunden:
- Die Versorgungssituation im defizitären Dieselmarkt würde verbessert.
- Der Wettbewerb zur Erfüllung des B30-Anteils öffnet Biodiesel- und HVO-Produzenten gleichermaßen eine Absatzperspektive.
- Die Steuerbegünstigung kann durch Unternehmen der Mineralölwirtschaft oder Biokraftstoffindustrie zurückgezahlt werden, um die entsprechende Menge auf die Quotenverpflichtung anrechnen bzw. handelbare Quoten generieren zu können.
- Die Fokussierung der Verwendung von B30 auf den Nutzfahrzeugsektor zielt auf eine Anwendergruppe ab, die mit Alternativkraftstoffen (B100) vertraut ist und der so ein wirtschaftlich sinnvoller Kostenvorteil zu Gute käme.
Die UFOP erwartet mit diesen Vorschlägen den Anstoß zu geben, den Biodiesel- und HVO-Produzenten eine Absatzperspektive zu öffnen und in diesem Sinne die Diskussion um die „Roadmap Biokraftstoffe“ erneut anzustoßen. Die UFOP sieht hier auch das BMVBS in der Pflicht, die Kraftstoffstrategie bzw. -matrix anzupassen. Die sogenannten Biokraftstoffe der 2. Generation würden von der Politik immer wieder als Ausrede angeführt, um sich der Diskussion über die jetzt schon gegebenen Handlungsoptionen zu entziehen, kritisiert die UFOP.