UFOP fordert ambitionierten Anstieg der THG-Quote als sofort wirksamen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr
Berlin, 19. April 2021 – Anlässlich der Expertenanhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote weist die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) noch einmal auf die Bedeutung nachhaltig zertifizierter und treibhausgasoptimierter Biokraftstoffe als derzeit wichtigsten Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor hin. Der Verband erneuert seine Forderungen nach einem ambitionierten Anstieg der THG-Quote und einer Festlegung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse auf 5,3 %.
Vor dem Hintergrund der ambitionierten Klimaschutzvorgaben bis 2030 fordert die UFOP einen technologie- und rohstoffoffenen Förderansatz im Verkehrsbereich, um das angestrebte Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf max. 1,5° Grad noch erreichen zu können. Alle Optionen müssten in diesem Zeitraum herangezogen werden. Einsatz und Priorität müssten sich jedoch am erzielbaren Beitrag der jeweiligen Maßnahme zum Klimaschutz bemessen. Die Bedeutung nachhaltig zertifizierter und treibhausgasoptimierter Biokraftstoffe mache sich auch daran fest, dass sie bereits heute verfügbar sind, um einen spürbaren Beitrag für die Zielerfüllung zu leisten. Die Förderunion erinnert an die durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für das Kalenderjahr 2019 bei einer vorgegebenen THG-Quote von 4 % ausgewiesenen Beitrag zur Treibhausgasminderung von 9.7 Mio. t CO2-Äquv, der Verband schätzt den Beitrag für 2020 infolge der Erhöhung auf 6 % auf 12 bis 13 Mio. t CO2-Äquv..
Die UFOP fordert daher einen ambitionierteren Anstieg der Treibhausgasminderungsquote, als dies im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sei, um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors voranzutreiben, beginnend mit 8 % ab 2022. Außerdem müsse die vorgesehene Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse auf 5,3 % festgelegt werden, so wie dies im Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) der Bundesregierung an die EU-Kommission gemeldet worden sei.
Der technologie- und rohstoffoffene Ansatz der Treibhausgasminderungsquote habe sich in den vergangenen Jahren bewährt und könne auch mit einer ambitionierteren Quote erfüllt werden. Dies habe der Anstieg von 4 % im Jahr 2019 auf 6 % im Jahr 2020 gezeigt. Ein frühzeitigerer Anstieg sei auch deshalb möglich, da in den kommenden Jahren weitere Erfüllungsoptionen am Markt verfügbar seien, wie z.B. die Elektromobilität. Eine Mehrfachanrechnung der E-Mobilität auf die Erfüllung der THG-Quote – wie dies derzeit noch im Gesetzentwurf vorgesehen ist – lehnt die UFOP ausdrücklich ab. Denn dadurch werde lediglich ein virtueller Beitrag zur Quotenerfüllung und praktisch nichts zum Klimaschutz geleistet.
Die UFOP erinnert daran, dass Biokraftstoffe als Voraussetzung auf die Quotenverpflichtung über den gesamten Lebensweg zertifiziert sein müssen und eine bestimmte Treibhausgasminderung nachweisen müssen. Diese Vorgaben werden mit dem jetzt zu beratenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED II) weiter verschärft. Damit hat die EU gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die auch in Drittstaaten anzuwenden und zu überprüfen seien. Dieses „level-playing-field“ gelte es im Sinne des Klima- und Biotopschutzes weiterzuentwickeln. Nur dann könne die EU auch in Zukunft Einfluss nehmen auf die bei der Rohstoffproduktion anzuwenden und zu dokumentierenden Nachhaltigkeitskriterien. Die UFOP betont, dass Biokraftstoffe in Drittstaaten in Asien und Südamerika die einzige wirksame, weil bezahlbare Erfüllungsoption zur Dekarbonisierung des Verkehrs seien. Der deutsche Rapsanabau sei nachhaltig zertifiziert – unabhängig von der Verwendung. Die Verfügbarkeit des gentechnikfreien Rapsschrotes als wichtigste nachhaltige Proteinquelle für die Milchviehfütterung sei eng mit der Verarbeitung von Rapsöl zu Biokraftstoffen verbunden. Das Einsatzpotenzial von Rapsschrot nehme Druck von der Fläche in Drittstaaten insbesondere in Amazonien, so der Verband.
Die UFOP appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den heutigen Beitrag der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse im Sinne des Klimaschutzes zu erhalten. Angesichts einer Bestandsflotte von 35 Mio. Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor im Jahr 2030 sei klar, dass Biokraftstoffe auch in kommenden Jahren die bestimmende Option zur Senkung der THG-Emissionen im Verkehrssektor sein werden.
Gleichzeitig sei wünschenswert, dass zukünftig nicht nur Biokraftstoffe über ihren gesamten Lebensweg nachhaltig zertifiziert sein müssten, sondern diese Anforderung auch für synthetische Kraftstoffe oder aber die E-Mobilität gelten müsse, zum Beispiel bei der Batterieproduktion. Deshalb seien die Initiativen der deutschen Fahrzeughersteller ausdrücklich zu begrüßen, nicht nur die Batterieproduktion hierzulande anzusiedeln, sondern Batterien möglichst klimagasneutral herzustellen. Daran müssten sich die Hersteller in Zukunft messen lassen.