UFOP betont Vorbildfunktion der Nachhaltigkeitszertifizierung für Biokraftstoffe
UFOP-Positionspapier zur Novellierung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED III)
Berlin, 22.06.2021. – Die Europäische Kommission hat für den 14. Juli 2021 die Vorstellung des Pakets „Fit for 55“ angekündigt. Darin enthalten sein werden auch Vorschläge für eine erneute Novellierung der Erneuerbare Energien-Richtlinie 2018/2001/EG (RED II). Die Union zur Förderung von Oel-und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) begrüßt die Vorschlagsinitiative zur Umsetzung des Green Deal grundsätzlich. In einem aktuellen Positionspapier betont der Verband die Vorbildfunktion der Nachhaltigkeitszertifizierung für Biokraftstoffe und adressiert Forderungen an die Politik.
Gerade erst hat der Deutsche Bundestag über das Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote abgestimmt und damit die Erneuerbare Energien-Richtlinie, RED II, in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie muss von allen EU-Mitgliedsstaaten bis zum 30. Juni 2021 erfolgen. Die praktische Umsetzung beginnt ab dem 1. Januar 2022. Die nächste Novellierung steht bereits an. Hintergrund ist das „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission, das für Mitte Juli 2021 angekündigt ist. Mit dem umfangreichen Gesetzespaket soll der Regulierungsrahmen der europäischen Energie- und Klimapolitik an das neue Klimaziel angepasst werden, das im April 2021 nach langen Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und den EU-Mitgliedstaaten angehoben wurde. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen der EU nun um 55 % - statt bisher 40 % - im Vergleich zu 1990 reduziert werden.
Teil dieses Paketes sind neben der erneuten Novellierung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED III) mit höheren Zielvorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr zudem Richtlinienvorschläge bspw. zur Änderung der Energiesteuerrichtlinie, zur Reform des Emissionshandels und zu verschärften CO2-Grenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge.
In ihrem Positionspapier bekräftigt und erneuert die UFOP ihren Standpunkt, dass mit der RED III die Chance besteht, die auf Grundlage der EU-Gesetzgebung verankerten Anforderungen und Dokumentationspflichten für den Nachweis der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse, Reststoffen oder Abfällen sachgerecht und vor allem für Drittstaaten rechtlich verbindlich weiter zu entwickeln. Die Nachhaltigkeitszertifizierung für Biokraftstoffe sei ausgehend von der Anbaufläche unabhängig vom Endprodukt weiterzuentwickeln.
Das „Anforderungssystem“ sei mit den von der EU-Kommission zugelassenen Zertifizierungssystemen als Blaupause übertragbar. Es habe zudem den Vorteil, dass die Rohstoff- bzw. Biokraftstoffmengen in einer Datenbank erfasst werden – differenziert nach Rohstoffarten und geografischen Herkünften, betont die UFOP. Die UFOP hinterfragt, warum dies nicht auch bspw. für das Koppelprodukt der Proteinkomponente genutzt werden könne. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig, die mit ihrem jährlichen Evaluations- und Erfahrungsbericht aus Sicht der UFOP einen EU-weiten „benchmark“ setzt.
Die UFOP richtet deshalb das Angebot an die Politik, diese Optionen und Ansätze gemeinsam mit der Wirtschaft ganzheitlich zu entwickeln, sodass die nachhaltige Biokraftstoffproduktion aus Anbaubiomasse als Musterbeispiel einer vernetzten und nachhaltig ausgerichteten Bioökonomiestrategie auch zukünftig eine wichtige Rolle einnehmen könne. Dieser Ansatz verbessere auch die Akzeptanz in der Landwirtschaft und der Gesellschaft, so die Erwartung der Förderunion.
Das Grundsatzpapier der UFOP kann hier herunter geladen werden