UFOP begrüßt Einleitung des Antidumpingverfahrens gegen Argentinien und Indonesien
Berlin, 06. September 2012 – Auf Antrag des European Biodiesel Boards (EBB) wurde das Beweisverfahren zur Eröffnung des Antidumpingverfahrens gegen Biodieselimporte aus Argentinien und Indonesien im zuständigen Beratenden Ausschuss der Kommission positiv beschieden. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP e.V.) begrüßt diesen Beschluss außerordentlich.
Die UFOP stellt fest, dass die Exportpraktiken dieser Länder schon seit einigen Jahren zu einer für die europäische Biodieselindustrie ruinösen Wettbewerbsverzerrung im EU-Binnenmarkt führen. Unterauslastung, Betriebsstilllegungen und Pleiten einerseits und ein stark steigender Import von vorrangig Soja-Methylester andererseits, prägten den Biodieselmarkt in der Europäischen Union. Die Kommission erkennt mit dem Beweissicherungsverfahren das System einer differenzierten Exportsteuer als Ursache an. So unterstützte Argentinien den Biodieselexport im Wege einer im Vergleich zu Sojaöl und -bohnen sehr niedrigen Exportsteuer. Im Preisvergleich konnten europäische Biodieselhersteller zeitweise nicht einmal ihre Produktionskosten decken, wenn bspw. Rapsöl als Rohstoffgrundlage eingesetzt wurde. Die UFOP bekräftigt, dass auch die aktuell von der argentinischen Regierung vorgenommene Erhöhung der Exportsteuer auf Biodiesel einem fairen Wettbewerb entgegensteht. Diese Wettbewerbsverzerrungen und die mit dieser Exportpolitik gezielt angestrebte Marktverdrängung sind nicht länger hinnehmbar und gehören schnellst möglichst abgeschafft, fordert die UFOP.
Überdies belasten diese Exportpraktiken generell das Image der Biokraftstoffe, zumal die Anforderungen für den Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen gemäß Erneuerbare Energien-Richtlinie (2009/28/EG) von diesen Ländern nicht in dem gebotenen Umfang erfüllt werden, kritisiert die UFOP. Gleichzeitig haben sich Exportpraktiken entwickelt, die die Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) aktuell zur Klarstellung veranlasst haben, dass eine Übertragung eines Nachhaltigkeitsnachweises auf eine Schiffsladung mit nicht nachhaltigem Biodiesel nicht möglich ist, wenn das Schiff nicht ordnungsgemäß umgeladen wurde. Die UFOP hat deshalb die BLE-Initiative begrüßt, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten zu intensivieren.
Aus Sicht der UFOP ist nicht nachvollziehbar, warum die zuständigen Finanzbehörden in Deutschland und in der EU diese bereits länger bekannten Praktiken nicht intensiver verfolgen bzw. stärker kontrollieren, zumal es sich hier letztendlich um steuerrechtliche Tatbestände handelt, die hierzulande nach der Abgabenordnung zu ahnden sind.