THG-Quotengesetz stärkt Nachfrage nach Raps
Berlin, 21.06.2021. Mit dem am 21. Mai 2021 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgas (THG)-Quote wurde ein ambitionierter Anstieg der THG-Minderungsverpflichtung von heute 6 % auf 25 % in 2030 vereinbart. Dies stärkt die Nachfrage nach nachhaltig angebauten Biomasse-Rohstoffen wie Raps. Bestehende Biodieselanlagen werden nach Erwartungen der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) auf Rapsöl angewiesen sein. Kurzfristig steige nicht nur in Deutschland der Bedarf an Rapsöl für die Biokraftstoffherstellung.
Mit dem am 21. Mai 2021 beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote hat die Bundesregierung die Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II - 2018/2001/EG) in nationales Recht umgesetzt. Zentraler Bestandteil ist der ambitionierte Anstieg der THG-Minderungsverpflichtung von heute 6 % auf 7 % im Jahr 2022 und schließlich auf 25 % in 2030. Gleichzeitig wird der vom EU-Recht vorgesehene Ausschluss von Biokraftstoffen aus Palmöl bereits auf das Jahr 2023 vorgezogen. Für das Jahr 2022 wird der Anteil Biokraftstoffe aus Palmöl auf 0,9 % begrenzt. Dies stärke die Nachfrage nach Rapsöl.
Im Jahr 2020 wurden hierzulande ca. 3 Mio. t Biodiesel und Hydriertes Pflanzenöl (HVO) für die Erfüllung der THG-Quote benötigt. Hiervon wurden schätzungsweise 1. Mio. t Biodiesel aus Abfallölen hergestellt. Mit der Umsetzung der RED II in allen Mitgliedstaaten werden jedoch auch Beimischungsquoten für Bio-Kerosin (HVO-basiert) aus Abfallölen eingeführt. Bestehende Biodieselanlagen werden jedoch, so die Erwartung der UFOP, auf Rapsöl angewiesen sein. Kurzfristig steige also nicht nur in Deutschland der Bedarf an Rapsöl für die Biokraftstoffherstellung. Mit der Anhebung der Strafzahlung von 460 auf 600 EUR/t CO2 werde der Handlungs- bzw. Erfüllungsdruck für die Marktbeteiligten außerdem wesentlich erhöht.
Das abgelaufene Wirtschaftsjahr habe deutlich gemacht, dass Ölmühlen zur Sicherung der Versorgung der Biodieselindustrie gut beraten seien, entsprechende Vorverträge zur Aussaat im Herbst 2021 anzubieten. Unter Berücksichtigung der Fruchtfolgerestriktionen sei in Deutschland eine Anbaufläche von 1,2 bis 1,3 Mio. ha und auf EU-Ebene von 6 bis 6,5 Mio. ha (einschließlich Großbritannien) anzustreben.
Die UFOP verweist darauf, dass auch die Nachfrage nach gentechnikfreiem Rapsschrot weiter steige, nicht zuletzt infolge der kritischen Diskussion über den entwaldungsfreien Bezug von Futtermitteln. Der Raps für die Biokraftstoffproduktion ist ausgehend von der Anbaufläche (Abgabe Selbsterklärung!) bis zur Verwendung im Tank oder Trog über die gesamte Lieferkette zertifiziert, betont die UFOP.