Rapsbestände weiterhin auf Erdflohbefall überwachen

Berlin, 24. September 2021 – In der noch jungen Rapsanbausaison 2021/2022 war regional stärker und zu einem deutlich früheren Zeitpunkt als im Vorjahr das Auftreten des Rapserdflohs zu verzeichnen. Angesichts der anhaltenden Aktivität dieses Herbstschädlings weist die UFOP auf die Notwendigkeit hin, die Rapsbestände weiter engmaschig zu überwachen und bei Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes eine Pyrethroidbehandlung durchzuführen.
 
Erste Meldungen aus Mitteldeutschland und dem Südosten Niedersachsens zeigen z.T. massiven Lochfraß an den aufgelaufenen Rapsbeständen in Hotspots. Unter diesen Bedingungen war i.d.R. bereits eine Insektizidbehandlung notwendig, weil der Bekämpfungsrichtwert von über 10 Prozent Lochfraß bis zum 3-Blatt-Stadium bereits überschritten war.
 
Während nun der Reifungsfraß des Rapserdflohs vor dem Beginn der Eiablage zu Ende geht, ist jedoch laut Einschätzung der Pflanzenschutzexperten der UFOP-Fachkommission „Produktionsmanagement Öl- und Proteinpflanzen“ durch die anhaltende Aktivität der Erdflöhe die Fortsetzung der engmaschigen Schädlingsüberwachung notwendig. In diesem Zusammenhang wird in Erinnerung gerufen, dass die Larven des Erdflohs den Hauptschaden über Winter setzen, wenn der Vegetationskegel des Rapses in Mitleidenschaft gezogen wird. Kräftige Einzelpflanzen können dabei mehr Larvenbesatz tolerieren als schwache Pflanzen. Bis zum 6-Blattstadium liegt der Bekämpfungsrichtwert bei 50 Erdflöhen in der Gelbfangschale innerhalb von drei Wochen. Es wird empfohlen, pro Schlag mindestens zwei Gelbfangschalen aufzustellen, da die Fängigkeit in verschiedenen Bereichen des Schlages stark variieren kann. Ab Oktober/November sollte auch der Larvenbefall/Pflanze für die Schädlingsüberwachung herangezogen werden. Hier liegt der Bekämpfungsrichtwert bei drei (schwache Bestände) bis fünf Larven pro Pflanze. Eine gegebenenfalls weitere Insektizidbehandlung nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes durch Gelbschalenfänge oder Larvenbesatz sollte in der Regel erst ab Ende September erfolgen. So wird gewährleistet, dass auch spät zugeflogene Käfer erfasst werden. Mit einer Insektizidmaßnahme im Oktober werden die kleinen Larven noch ausreichend bekämpft.
 
Eine Bekämpfung des Rapserdflohs darf allerdings nur bei Überschreitung der verschiedenen oben genannten Bekämpfungsrichtwerte erfolgen, da jede weitere Flächenbehandlung mit der ausschließlich zugelassenen Wirkstoffklasse der Pyrethoide die weitere Resistenzentwicklung beschleunigt. Eine Zulassung von Insektiziden anderer Wirkstoffklassen mit starker Wirkung gegen den Rapserdfloh als derzeit verfügbar ist in absehbarer Zeit nicht in Aussicht.