Palmölüberschüsse treiben Biodiesel-Beimischung in Indonesien
Berlin 20. Juli 2018. Indonesien erwägt die Anhebung des aktuellen Mandates für die Beimischung von Biodiesel von 20 % (B20) auf 30 % (B30). Der Mitteilung des internationalen Wirtschaftsmagazins Oil & Fats International zufolge hat Indonesiens Präsident seinen Industrieminister beauftragt, die Produktion von B30 zu prüfen. Diese Mandatsanhebung würde nach Angaben des Industrieministeriums einen zusätzlichen Biodiesel- und demzufolge Palmölverbrauch von 500.000 t jährlich bedeuten.
Anlass für diesen Auftrag ist der nicht zufriedenstellende inländische Absatz von Biodiesel. So wurden 2017 ca. 2,4 Millionen Tonnen verbraucht, anstelle der erwarteten 3,4 Millionen Tonnen. Der indonesische Industrieminister begründet die Anhebung mit dem zunehmenden Protektionismus gegen Palmöl in Drittlandmärkten, der dazu zwinge, den inländischen Verbrauch zu erhöhen.
Die Union zur Förderung von Öl und Proteinpflanzen (UFOP) sieht mit dieser Ankündigung ihre wiederholt vorgetragene Feststellung bestätigt, dass die Überschüsse insbesondere an den Pflanzenölmärkten dazu führen, dass der Preisdruck mangels alternativer Absatzmärkte nur mit höheren Mandaten kompensiert werden kann. Der globale Preisdruck bei Pflanzenölen betreffe auch den europäischen Rapsanbau, weil Rapsöl die wichtigste preisbildende Komponente für den Erzeugerpreis sei, betont der Verband. Die Mandatserhöhung werde jedoch nicht zu einer Entspannung am europäischen Markt führen. Denn sowohl die europäische als auch die nationale Biokraftstoffpolitik führten derzeit dazu, dass der Verbrauch von Rapsöl für die Biodieselherstellung weiter rückläufig sei. Die UFOP unterstreicht ihr Unverständnis, dass die Bundesregierung dieses nachhaltig zertifizierte Rohstoffpotenzial nicht nutzt, um kurzfristig den Klimaschutz über den Kraftstofftank in bestehenden Fahrzeugflotten zu verbessern. Die UFOP fordert die Bundesregierung daher erneut auf, die Treibhausgas-Minderungsverpflichtung mit Beginn des Quotenjahrs 2019 von aktuell 4,0 auf 4,8 und ab 2020 auf 6,5 % anzuheben. Die derzeit gesetzlich festgelegten Prozentsätze stehen dem Klimaschutz und der Verbesserung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft entgegen.