Neue UFOP-Praxisinformation zum Rapserdfloh veröffentlicht

Berlin, 29. Juli 2024 – Im Vorfeld der neuen Aussaatkampagne veröffentlicht die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) eine neue Praxisinformation zum derzeit wichtigsten Schädling im Rapsanbau. Die Autoren Dr. Holger Kreye, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Andreas Krull, KWS Saat SE & Co. KGaA, Prof. Dr. Verena Haberlah-Korr, Fachhochschule Südwestfalen, und Dr. Manuela Specht, UFOP, informieren in dem Faltblatt über die Biologie, die Bekämpfungsrichtwerte im Vegetationsverlauf sowie vorbeugende ackerbauliche Maßnahmen und Regulierungsmöglichkeiten mit Pyrethroiden. Für Situationen mit Starkbefall sind für zwei Insektizide der neuen Wirkstoffklasse der Diamide erneut Artikel 53-Genehmigungen („Gefahr im Verzug“) erteilt worden.

Der Befall mit Rapserdfloh gilt derzeit als eine der größten Herausforderungen für einen erfolgreichen Rapsanbau. Dieser Schädling gefährdet den Winterraps auf zweifache Art und Weise: einerseits die auflaufenden bzw. sehr jungen Bestände durch Blattfraß im Spätsommer/Herbst und andererseits durch den Minierfraß der Larven über Winter, wodurch der Vegetationskegel in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Starkbefall kann in beiden Fällen zu einem Verlust der Rapspflanze führen.

Alle produktionstechnischen Maßnahmen im Rapsanbau von der Ernte der Vorfrucht über die Saatbettbereitung und Aussaat bis zur Vegetationsruhe des Winterrapses sollten darauf abzielen, einen gleichmäßigen und wüchsigen Rapsbestand mit starken Einzelpflanzen ins Feld zu stellen, da diese Schädlingsbefall besser kompensieren können.

Die Überwachung des Rapserdflohs erfolgt mittels Sichtkontrolle der Pflanzen sowie Gelbschale ab Termin unmittelbar nach der Saat bis Ende Oktober bzw. über Zählung der Larven pro Pflanze von Oktober bis Dezember. Je nach Entwicklungsstadium des Rapses gelten unterschiedliche Bekämpfungsrichtwerte, die strikt beachtet werden sollten. Zur Bekämpfung stehen Pyrethroide zur Verfügung, wobei mit einer Insektizidmaßnahme im Oktober die kleinen Erdflohlarven in der Regel noch ausreichend bekämpft werden. Allerdings muss für eine gute Wirksamkeit gegen die sich aus- und einbohrenden Larven auch eine gute Benetzung der Blattstiele mit dem Insektizid gegeben sein. 

Für Situationen mit Starkbefall sind vor wenigen Tagen erneut Artikel 53-Genehmigungen („Gefahr in Verzug“) für zwei neue Mittel der Wirkstoffklasse der Diamide erteilt worden. Die einmalig mögliche Behandlung richtet sich in erster Linie gegen die Larven des Rapserdflohs und sollte ab Beginn der Eiablage bis 9-Blattstadium (BBCH 19) erfolgen. Erste Erfahrungen in Deutschland belegen eine gute Wirksamkeit. Es deutet sich darüber hinaus an, dass auch für diese Insektizidklasse eine gute Benetzung der Blattstiele von Vorteil ist, in die sich die Larven aus- und einbohren.

Die UFOP-Praxisinformation mit dem Titel „Rapserdfloh – (k)ein unlösbares Problem?“ steht zum Download unter www.ufop.de zur Verfügung.

Die Pressemitteilung ist als Download verfügbar.