Nachhaltige Biokraftstoffpolitik nach 2020 fortsetzen – UFOP fordert gesetzliche Maßnahmen für den Biotopschutz statt iLUC-Faktoren
Berlin, 26. November 2014 – Die Fortsetzung einer nachhaltig ausgerichteten europäischen Biokraftstoffpolitik nach 2020 fordert die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP). Der Verband kritisiert, dass das Bundesumweltministerium mit seinem Entwurf für ein nationales Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 weder die Bioenergie noch die Biokraftstoffe berücksichtige. Maßnahmen, die im Rahmen dieses Programms beschlossen würden, bestimmen die Klimaschutzstrategie schließlich über 2020 hinaus, betont die UFOP.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den im Europäischen Parlament im September 2013 und schließlich vom Energiemisterrat im Juni 2014 beschlossenen Standpunkt zu den Vorschlägen der Kommission zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) und der Kraftstoffqualitätsrichtlinie (2009/30/EG), hat die UFOP ihr Positionspapier aktualisiert. Darin wird ergänzend Bezug genommen auf die Einführung der Treibhausgasminderungspflicht in Deutschland ab 2015 und die hiermit einhergehende Vorreiterrolle national die rohstoffabhängige Treibhausgaseffizienz als neues Wettbewerbselement in der Biokraftstoffpolitik einzuführen. Die UFOP fordert, dass herkömmliche Biokraftstoffe im Rahmen eines auch nach 2020 technologieoffenen Wettbewerbs (2. und 3. Generation) die Plattform sein müssen für die Weiterentwicklung der europäischen Biokraftstoffstrategie als Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Ein effektiver Bestandsschutz für getätigte Investitionen, der sich an einer vor 2008 vermarkteten Biokraftstoffmenge orientiert, muss die Basis sein.
Eine besondere Herausforderung stellt die Frage zur Berücksichtigung der Hypothese zu den „indirekten Landnutzungsänderungen“ (iLUC) dar. Experten sind sich einig, dass iLUC-Effekte gemäß dem Grundsatz Ursache und Wirkung nicht konkret berechnet, sondern allenfalls im Wege von Modellen und spezifischer Annahmen abgeleitet werden können. Deshalb kann nach Auffassung der UFOP das Verursacherprinzip im engeren Sinn nicht als Grundlage für eine gesetzliche Begründung zur Einführung sogenannter iLUC-Faktoren und damit rohstoffspezifischer Treibhausgasmaluswerte dienen. Da bei der iLUC-Hypothese der Grundsatz gilt, dass durch eine Förderung der Nichtnahrungsmittelverwendung ein „iLUC-Effekt“ entsteht, müsste dieser Ansatz dann aber auch bei Fördermaßnahmen Anwendung finden, wenn die hierdurch bedingten Bewirtschaftungsvorgaben zwangsläufig zu einer Extensivierung führen und damit das Ausschöpfen des standortmöglichen Ertragspotenzials ausschließen. Die UFOP stellt in seinem Positionspapier (Download) dagegen die Vorbildfunktion der Nachhaltigkeitszertifizierung bei Biokraftstoffen heraus und schließt sich dem Vorschlag von Wissenschaftlern der Universität Darmstadt an, dass der Biotopschutz zeitnah durch rechtsverbindliche Schutzabkommen gewährleistet werden muss.