Kurzfristig mehr Klimaschutz mit erneuerbarer Antriebsenergie in der Land- und Forstwirtschaft möglich
Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ fordert Steuerentlastung für nachhaltige Biokraftstoffe im Energiesteuergesetz
Berlin, 20. Dezember 2022. Die Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ fordert die Wiederherstellung der Steuerentlastung für Biokraftstoffe, die in diesem Sektor verwendet werden. Nur so könne das hiermit verbundene Klimaschutzpotenzial kurzfristig gehoben werden. Die Bundesregierung wird in dem Schreiben der Mitgliedsverbände und -unternehmen aufgefordert, schnellstmöglich den erforderlichen Antrag auf eine beihilferechtliche Genehmigung bei der EU-Kommission zu stellen. Die beihilferechtliche Genehmigung ist Voraussetzung für die Änderung des Energiesteuergesetzes und die nachfolgende möglichst baldige Notifizierung durch die EU-Kommission.
Der Energieeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft verursacht pro Jahr CO2-Emissionen von rund 6 Mio. t. Zwei Drittel davon stammen aus der Verwendung von fossilen Kraftstoffen in land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen. Die in der Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ zusammengeschlossenen Verbände sehen großen Handlungsbedarf und Potenzial, um mit dem land- und forstwirtschaftlichen Maschinenbestand kurz-, mittel- und langfristig Treibhausgasminderungen erreichen zu können.
„Die Akteure der Branchenplattform sind überzeugt, dass die energiebedingten Emissionen des Sektors mit der Verwendung nachhaltig zertifizierter Biokraftstoffe in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zeitnah um bis zu 3 Mio. t CO2 vermindert werden können. Der Einsatz von Biokraftstoffen ist mittelfristig alternativlos, da eine Elektrifizierung bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen nur begrenzt möglich ist und e-Fuels mittel- bis langfristig nicht für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen“, so Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV).
„Bis Ende 2021 wurde Biokraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt wird, mit 45 Cent je Liter entlastet. Seit 1. Januar 2022 wird für Biokraftstoffe keinerlei steuerliche Entlastung mehr gewährt, die Energiesteuer für Biokraftstoffe beträgt somit 47,04 Cent je Liter. Dadurch ergibt sich die aus Klimaschutzaspekten absurde Situation, dass nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe eine hohe Steuerbelastung haben und somit einen entscheidenden preislichen Wettbewerbsnachteil bekommen“, stellt Stephan Arens, Geschäftsführer der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) heraus.
Die Mitglieder der Branchenplattform fordern deshalb die Bundesregierung auf, die bis Ende 2021 geltende steuerliche Entlastung von nachhaltigen Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft im Energiesteuergesetz wiederherzustellen. Betont wird, dass diese Steuerentlastung auf die Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft und damit in der Menge begrenzt ist. Die im Rahmen des Green Deal ebenfalls vorgeschlagene Neufassung der Energiesteuerrichtlinie sehe eine Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft vor. Die jetzt geforderte Änderung im Energiesteuergesetz schließe die zeitliche Lücke bis zu einer Neufestlegung nach EU-Recht, die nach Befürchtung der Verbände und Unternehmen noch einige Jahre dauern könne. Denn bei Beschlüssen zum EU-Steuerrecht ist für Beschlüsse im Finanzministerrat Einstimmigkeit Voraussetzung.
Mit der kurzfristigen Beantragung und Notifizierung könnten verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit geschaffen werden, auch für die Landmaschinenindustrie für die kostenaufwändige Zertifizierung entsprechender Motoren. Mit einem Anreizsystem zur Kostensenkung können das Klimaschutzpotential und die hiermit verbundenen Wertschöpfungseffekte im Sinne regionaler Bioökonomiekreisläufe mobilisiert werden, zeigen sich die Mitglieder der Branchenplattform überzeugt.