Krawczyk fordert Anhebung der THG-Quotenverpflichtung auf 37 Prozent
Der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP), Torsten Krawczyk, stellte anlässlich der EuroTier 2024 die Eckpunkte der Biokraftstoffverbände zur Änderung des THG-Quotengesetzes vor. „Die heutige Quotenverpflichtung in Höhe von 25 Prozent für das Jahr 2030 muss auf 37 Prozent angehoben werden“, forderte Krawczyk stellvertretend für die Biokraftstoffverbände. Die Anhebung sei Voraussetzung, um das Potenzial aller Erfüllungsoptionen zu heben und gegenseitige Verdrängungseffekte zu vermeiden, betonte der UFOP-Vorsitzende.
Um diese Verpflichtungsvorgabe zu erreichen, bedürfe es zugleich einer Anhebung der sogenannten Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von aktuell 4,4 auf 5,3 Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehr. Auf den Wert von 5,3 Prozent hatte sich bereits die frühere Bundesregierung in ihrem Nationalen Energie- und Klimaplan verständigt. Bei der Festsetzung der Quotenverpflichtung sei außerdem der zusätzliche Biokraftstoffbedarf des Flug- und Schiffsverkehrs zu berücksichtigen. Denn mit der Umsetzung der RED III müssten auch diese beiden Verkehrsträger berücksichtigt werden, begründete Krawczyk seine Forderung. Er betonte, dass auch die E-Mobilität einen stetig wachsenden Beitrag in der Energiewende leisten werde, auch wenn die Wachstumsschritte derzeit überschaubar seien.
Der UFOP-Vorsitzende hob hervor, dass insbesondere dem Rapsöl als Rohstoff für die Herstellung von Biodiesel und zukünftig auch von Hydriertem Pflanzenöl (HVO) eine Schlüsselrolle zukomme. Denn Biokraftstoffe aus Palmöl könnten hierzulande und in weiteren Mitgliedsstaaten nicht mehr auf die Quotenverpflichtung angerechnet werden. Diese Option laufe 2030 in der gesamten EU aus. Auch Sojaöl werde als „iLUC-Rohstoff“ von der EU-Kommission geprüft – im Gegensatz zu Rapsöl. Raps werde bekanntlich nicht auf Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt in Urwaldregionen angebaut. Rapsöl sei somit auch kein „iLUC-Rohstoff“. Im Gegenteil: das bei der Verarbeitung anfallende Rapsschrot reduziere gleichzeitig den Flächendruck bzw. die Sojaimporte aus Drittstaaten. Der UFOP-Vorsitzende bescheinigte deshalb für Raps eine positive Nachfrageentwicklung zur Deckung der Bedarfslücke. Voraussetzung für eine nachhaltige Rohstoffversorgung seien jedoch angemessene Erzeugerpreise zur Aussaat.
Mit Nachdruck kritisierte der UFOP-Vorsitzende die Generaldirektion „Energie“ der EU-Kommission, die an der Einführung der Unionsdatenbank (UDB) zum 21. November 2024 festhalte, obwohl sich die Mängel in der Anwendung der Datenbank wiederholt bestätigten. Die Unternehmen des Agrarhandels und nachfolgenden Warenkette müssten spätestens zu diesem Datum alleine in Deutschland die Daten von ca. 6.000 Betrieben hochgeladen haben. Das System funktioniere nicht im Sinne der nach EU-Recht vorgegebenen Anforderungen und technisch erforderlichen Buchungsprozesse z. B. für die Warenbestände.
Die UFOP befürchtet, dass Agrarhandelsunternehmen deshalb aus der Erfassung von nachhaltig zertifiziertem Raps austeigen könnten. Die UFOP hat daher mit den Verbänden des Agrarhandels die EU-Kommission aufgefordert, die verpflichtende Nutzung der UDB auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Gleichzeitig müsse das bereits begonnene Rechtssetzungsverfahren für eine delegierte Verordnung zur Nutzung der UDB gestoppt werden. Es müsse dringend vermieden werden, dass heimische Ware für die Biokraftstoffnutzung durch Drittlandsimporte verdrängt werde.
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