Klimaschutzziel 2030 im Verkehr nach Ampel-Entscheidung nicht erreichbar
UFOP: Herausforderung im Fahrzeugbestand erfordert nachhaltige Kraftstoff- und ausgewogene Förderstrategie
Berlin, 16.04.2024. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) kritisiert die gestern getroffene Vereinbarung der Regierungskoalition zum Klimaschutzgesetz angesichts der dringend notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Klimaschutzziele im Verkehrssektor als nicht zielführend. Der Verband fordert auch vor dem Hintergrund des vom Expertenrat für Klimafragen veröffentlichten Prüfberichtes zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2023 erneut eine ganzheitliche Strategie zur Dekarbonisierung des Verkehrs.
Die UFOP stellt fest, dass Biokraftstoffe mit etwa 11,5 Mio. t CO2-Äquivalent jährlich bereits heute einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr leisten. Dieser Beitrag wird jedoch durch Kappungsgrenzen für nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sowie den Einsatz bestimmter Rest- und Abfallstoffe im Volumen begrenzt. Der Verband nimmt die aktuelle Koalitionseinigung zum Anlass und verdeutlicht anhand des Kraftstoffverbrauchs der Jahre 2013-2023 die bestehende enorme Herausforderung der physischen Energiemenge, die aktuell größtenteils von fossilem Dieselkraftstoff gedeckt wird. Diese Energiemengennachfrage erfordere einen umfassenden und sich jeweils ergänzenden strategischen Ansatz, der nach Auffassung der Förderunion differenziert diskutiert und realisiert werden muss – entsprechend des jeweiligen kurz- bis mittelfristigen tatsächlichen Beitrags zum Klimaschutz. Deshalb sei insbesondere die Tatsache zu berücksichtigen, dass nach 2030 noch mehr als 40 Mio. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen sind.
Der Elektrifizierung komme zwar grundsätzlich eine wichtige Rolle beim Antriebswechsel zu, jedoch sind hier auch die Grenzen der Physik für die erforderliche Antriebsleistung und die Opportunitätskosten im Lichte der Abschaffung der Umweltprämie zu berücksichtigen. Folglich müssten förderpolitisch Rahmenbedingungen in den Fokus gerückt werden, die den Umstieg aufgrund der Betriebskostenberechnung attraktiv machen. Dies betreffe nicht nur die erforderliche sozialpolitische Ausgewogenheit der CO2-Bepreisung, sondern auch die steuerliche Förderung treibhausgasarmer Antriebe und Kraftstoffe. Mit Blick auf die anstehende Europawahl und der Neubestellung der EU-Kommission mahnt die UFOP daher eine zügige Beratung und Beschlussfassung der Energiesteuerrichtlinie an.
National erwartet die UFOP von der Bundesregierung einen für die Land- und Forstwirtschaft Perspektiven und damit auch für die nationale Wertschöpfung schaffenden Entwurf der nationalen Biomassestrategie, welche die vielfältigen Optionen der unterschiedlichen Biomasseformen als Energieträger und -quellen berücksichtigt. Grundsätzlich sollte eine Strategie darauf ausgerichtet sein, gesetzte Ziele möglichst im Konsens zu erreichen. Die UFOP fordert daher einen konsensualen Diskussionsprozess, wenn die Bundesregierung in Kürze dem Bundestag den Bericht zur Weiterentwicklung des Bundesimmissionsschutzgesetzes bzw. zur Evaluierung der Treibhaus-Quotenverpflichtung vorlegt. Die UFOP betont die internationale Vorbildfunktion dieser gesetzlichen Regelung, durch eine CO2-gebundenen Strafzahlung die Treibhausgaseffizienz als technologie- und rohstoffoffenen Ansatz in den wettbewerblichen Mittelpunkt zu rücken. Der hiermit einhergehende THG-Quotenhandel schafft zudem zusätzliche Wertschöpfung für Produzenten und Nutzer, insbesondere auch im Bereich der E-Mobilität.
In diesem Zusammenhang betont die UFOP, dass das Klimaschutzziel im Verkehr gleichzeitig weitere Instrumente erfordere, wie zum Beispiel die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene sowie einen ambitionierteren, insbesondere den ländlichen Raum berücksichtigenden Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, dann werde auch das Deutschlandticket an der Treibhausgaseinsparung messbar einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr leisten können.
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