Klimaschutz im Verkehr mit nachhaltigen regenerativen Kraftstoffen
Unternehmen und Verbände fordern die Bundesregierung auf, alle Rohstoff- und Technologieoptionen zu nutzen.
Berlin, 30.08.2019 – Deutschland verfehlt seine ambitionierten Klimaschutzziele im Verkehr, wenn markteingeführte und zukünftige Optionen zur Treibhausgasreduzierung der Kraftstoffe im Fahrzeugbestand nicht ausgeschöpft werden. Diese Sorge unterstreichen die Unterzeichner eines Positionspapieres im Vorfeld der Sitzung des Klimakabinetts am 20. September 2019. Auch unter der Annahme, dass die ehrgeizigen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität den gewünschten Effekt erzielen, würden im Jahr 2030 immer noch rund 40 Millionen Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor betrieben. Deshalb müsse das Potenzial aller nachhaltigen Biokraftstoffe ausgeschöpft werden. Gleichzeitig gelte es, Entwicklung und Markteinführung von neuartigen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen voranzutreiben. Die Unterzeichner fordern deshalb eine deutliche Anhebung der Treibhausgas-Minderungsquote, mit der alternative Kraftstoffe und Antriebe in Deutschland gefördert werden. Hinzu sollten Investitionsanreize kommen, damit die erforderlichen Produktionskapazitäten aufgebaut werden können. Deutschland habe auch hier international führend diejenigen Technologien entwickelt, die für die Dekarbonsierung des Verkehrs und die Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten angewendet werden können.
Die Unterzeichner benennen u. a. konkret:
- Die Bundesregierung muss über die Zielvorgaben der Neufassung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie (EU/2018/2001 - RED II) hinausgehen. Dazu gehören ein ambitioniertes Ziel für fortschrittliche Biokraftstoffe und ein Ziel für strombasierte Kraftstoffe. Die Treibhausgas-Minderungsquote sollte bis 2030 stufenweise auf 16 Prozent Treibhausgasminderung angehoben werden.
- Die Beimischungsanteile nachhaltiger Biokraftstoffe in Benzin und Diesel sollten erhöht werden und an Tankstellen verfügbar sein.
- Die geplante Überprüfung der europäischen CO2-Flottengrenzwerte sowohl für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2023 als auch für Lkw im Jahr 2022 muss die Anrechenbarkeit von nachhaltigen regenerativen Kraftstoffen auf die Flottengrenzwerte ermöglichen.
- Entwicklungsintensive Kraftstoffe wie z. B. strombasierte Kraftstoffe sollten mit einem Markteinführungsprogramm gefördert werden.
- Fahrzeuge, die bilanziell mit nachhaltigen regenerativen Kraftstoffen betrieben werden, sollten von der Bundesfernstraßenmaut befreit sein.
Die Unterzeichner des Positionspapiers:
- Bundesverband der Deutschen Ethanolwirtschaft e.V. (BDBe)
- Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland e.V. (BioDeutschland)
- Clariant
- Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
- Mittelstandsverband Abfallbasierte Kraftstoffe e.V. (MVaK)
- Novozymes
- Scania
- Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP)
- UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.
- UPM
- Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)
- Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB)
Das Papier finden Sie hier zum Download.