Klimaschutz beginnt im Fahrzeugtank – mit nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen
UFOP: wann beendet das Bundesumweltministerium die Palmöl-Verwendung?
Berlin, 13. März 2020. Die UFOP kritisiert mit Nachdruck die kürzlich von der der Deutschen Umwelthilfe (DUH) veröffentlichte Behauptung, dass Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse generell keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Denn diese undifferenzierte Feststellung zielt auch auf in Deutschland und in der Europäischen Union angebaute Rohstoffe, die zugleich die Anforderungen der guten fachlichen Praxis erfüllen müssen. Insbesondere der Raps als einzige in Getreidefruchtfolgen etablierte Blühpflanze ist der mit Abstand wichtigste Lieferant für gentechnikfreies Futterprotein.
Die UFOP kritisiert, dass die DUH in ihrer Kritik nicht sachgerecht zwischen den Kulturarten differenziert und die Palmölplantagenwirtschaft als großflächige Monokultur mit dem Anbau von Raps vergleicht, der im Fruchtwechsel nur alle vier Jahre auf derselben Fläche angebaut werden kann. Die in diesem Zusammenhang zitierte Studie offenbart das unzureichende Grundwissen zum Pflanzenbau und die bekannten Wechselwirkungseffekten, stellt die UFOP fest. Biokraftstoffe aus Raps haben ein natürlich begrenztes Anbau- und damit Substitutionspotenzial. Die UFOP betont, dass durch die bei der Verarbeitung anfallende Proteinkomponente zugleich eine wichtige Wertschöpfung und regionale Bindung an die Rohstoffherkunft entstehe. Diese ist ablesbar an der auf vielen Milchprodukten zu findenden Kennzeichnung „ohne Gentechnik“. In Deutschland ist Rapsschrot seit 2015 die mengenmäßig wichtigste Proteinquelle und wird als Beimischung auch in der Schweine- und Geflügelfütterung eingesetzt. Dies ist ein Beispiel für eine vernetzte Bioökonomie, indem neben der Wertschöpfung im Kraftstoffsektor als Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrsbereichs auch ein Ersatz von importierter Soja in der Tierfütterung generiert wird. Diese Tatsache wird in den zitierten Modellen zur Bestimmung der indirekten Landnutzungsänderungen nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt.
Die EU-Kommission habe diese Studien zwar als Grundlage für die Bewertung der Biomasserohstoffe herangezogen, aber nicht für die Schaffung der aktuellen gesetzlichen Regelung, unterstreicht die UFOP. Die DUH informiere in ihrer Pressemeldung daher nur unzureichend über die aktuelle Rechtslage. Denn es fehle der Hinweis, dass die EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2020 die Delegierte Verordnung EU 2019/807 der EU-Kommission zur Bestimmung der Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen umsetzen müssen. Darin ist geregelt, dass die Verwendung von Biokraftstoffen aus Palmöl auf Basis der im Jahr 2019 verbrauchten Menge ab 2024 bis spätestens 2030 nicht mehr für die Anrechnung auf Quotenvorgaben in Verkehr gebracht werden dürfen. Hier schließt sich die UFOP ausdrücklich der Forderung der DUH an, die Palmölverwendung jetzt auslaufen zu lassen. Die UFOP vermisse daher in der Mitteilung der DUH den Appell an Bundesumweltministerin Svenja Schulze, endlich eine gesetzliche Regelung vorzulegen. Die französische Regierung habe bereits gehandelt und habe Biokraftstoffe aus Palmöl ab Januar 2020 von der Steuerbegünstigung ausgeschlossen.