Europäisches Parlament beschließt Einstieg in den Ausstieg für konventionelle Biokraftstoffe
17. Januar 2018 – Das EU-Parlament hat heute seine Position für das nun folgende Trilogverfahren zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegt. Danach muss der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor in 2030 mindestens 12 Prozent betragen, wobei 10 Prozent durch Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen zu erbringen sind. Für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse bleibt somit ein maximaler Anteil von 2 Prozent. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) bewertet den Beschluss als Generalabsage an die Zukunft nachwachsender Rohstoffe. Begrüßt wird der Ausschluss der Palmölverwendung ab 2021.
Die UFOP kritisiert, dass es absurd und für Länder außerhalb der EU alles andere als „vorbildlich“ sei, eine Strategie für erneuerbare Energien praktisch auf Basis von Stroh, Abfallölen und -fetten entwickeln zu wollen. Ausdrücklich begrüßt wird, dass Palmöl ab 2021 als Rohstoff für die Biokraftstoffproduktion ausgeschlossen werden soll. Dennoch werde der heimische bzw. europäische Ölsaatenanbau Opfer einer unsäglichen Palmöldiskussion und einer erfolglosen internationalen Umweltschutzpolitik.
Die UFOP begrüßt, dass das EU-Parlament gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission und der Position des Rates den Mindestanteil für Erneuerbare Energien von 27 auf 35 Prozent erhöhen will und der Transportsektor bis 2030 einen Anteil von 12 Prozent erneuerbare Energien erfüllen muss. Diese Vorgabe stehe aber im Widerspruch zum Beschluss für Biokraftstoffe. Ohne nachhaltige und Treibhausgasoptimierte Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sei diese Zielsetzung nicht erreichbar, stellt die UFOP fest. Die Politik setze in ihrer Technologiegläubigkeit auf das Prinzip Hoffnung angesichts der erkennbar langsamen Entwicklung alternativer Antriebe und dem noch erforderlichen Aufbau der Infrastruktur.
Die UFOP sieht in Rest- und Abfallstoffen keine Alternative. Das ökonomisch verfügbare Potenzial werde erheblich überschätzt; Investoren sind praktisch nicht vorhanden. Die Pflichtvorgaben würden damit unweigerlich zu entsprechenden Pönalezahlungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten führen. Der Verbraucher zahlt die Zeche für eine unerfüllbare Zielsetzung.
Die UFOP anerkennt, dass in den zuständigen Ausschüssen des EU-Parlamentes um einen Kompromiss gerungen wurde, der auch im Hinblick auf die desolate Situation an den Agrarmärkten sachgerecht gewesen wäre. Verhindert wurde auch das vollständige Auslaufen der konventionellen Biokraftstoffe bereits im Jahr 2021, so wie es der Umweltausschuss des EP gefordert hatte. Die UFOP erinnert daran, dass die Entwicklung der EU-Biokraftstoffpolitik in den 90er Jahren ihren Ausgangspunkt in der verpflichtende Flächenstilllegung hatte. Die desolate Marktsituation an den pflanzlichen Märkten in der Europäischen Union und die Überschüsse an den internationalen Märkten fanden bei der heutigen Diskussion praktisch keine Beachtung, kritisiert der Verband.
Die Union betont die präjudizierende Wirkung dieses Beschlusses. Denn offensichtlich werden Produkte aus Anbaubiomasse in Zukunft nicht nur bei der energetischen, sondern auch bei der stofflichen Nutzung Opfer der iLUC-Diskussion werden, sobald Umweltorganisationen den erforderlichen Mengenbedarf thematisieren. Das EU-Parlament hat mit dem Beschluss zugleich das Aus für gesetzlich verankerte Nachhaltigkeitsanforderungen beschlossen, die auch für Drittstaaten auf Basis von der EU-Kommission zugelassener Zertifizierungssysteme verbindlich sind. Für einen verbleibenden Biokraftstoffanteil von nur 2 Prozent ist es wenig sinnvoll, Nachhaltigkeitskriterien und Dokumentationsanforderungen vor allem mit Blick auf Drittlandsimporte weiterzuentwickeln, wie dies der Europäische Rechnungshof in seinem Bericht an die EU-Kommission angemahnt hatte.