EU-Klimaschutzziel von 55% bis 2030 ohne Biokraftstoffe nicht zu erreichen
UFOP: Chancen für die EU-Landwirtschaft jetzt nutzen
Berlin, 18. September 2020. Tief enttäuscht zeigt sich die Union zur Förderung von Oel- Proteinpflanzen e.V. (UFOP) als Reaktion auf den „2030 Klimaziel-Plan“ der EU-Kommission. Statt das nachhaltige Biomassepotenzial strategisch für die Erreichung des Reduktionsziels von 55 % auszuschöpfen, spielen Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse in den Überlegungen der Kommission keine wesentliche Rolle bei der Dekarbonisierung des Verkehrsbereichs. Wiederholt habe die EU-Kommission zuletzt betont, dass Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten infolge der Cornona-Pandemie so ausgestaltet werden müssten, dass der Wirtschaft insgesamt eine Perspektive gegeben werde. Die Landwirtschaft wird hiervon offensichtlich ausgenommen.
Die EU-Kommission habe keine Antwort darauf, welche zusätzlichen Absatzmöglichkeiten angesichts der wirtschaftlich schwierigen Situation insbesondere im Ackerbau jetzt entwickelt werden müssten, kritisiert die UFOP. Die europäische Landwirtschaft kämpft mit weltweiten Überschüssen und Erzeugerpreisen, die im Sinne der Nachhaltigkeit keine ökonomische Grundlage für Investitionen und folglich für die Hofnachfolge seien. Die mit dem Green Deal angekündigte Farm-to-Fork-Strategie ist ein Extensivierungsprogramm ohne Perspektiven, stellt der Verband fest.
Andererseits wurden mit der Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II), international auch für Drittstaaten anzuwendende Nachhaltigkeits- und Zertifizierungsanforderungen gesetzt als Voraussetzung für den Marktzugang in die Europäische Union und als Voraussetzung zur Anrechnung auf Quoten- bzw. Treibhausgas (THG)-Minderungsverpflichtungen. Diese Regelungen funktionierten wie ein Lieferkettengesetz und kämen ausschließlich bei Biomasserohstoffen zur Kraftstoffnutzung zur Anwendung, betont die UFOP. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse seien demnach die Vorreiter für eine nachhaltige Lieferkette vom Acker bis in den Tank. Die deutsche THG-Quotenregelung sei zudem Vorbild für einen auf die Rohstoffeffizienz ausgerichteten Wettbewerb zur Erfüllung der Minderungsverpflichtung. Biokraftstoffe aus nachhaltig zertifizierter Biomasse sind aktuell und bis auf weiteres die wichtigste Alternative zur Dekarbonisierung bestehender Fahrzeugflotten. Der Verbrennungsmotor wird bis 2030 und danach mit Abstand der wichtigste Antrieb bleiben.
Stattdessen wettet die EU-Kommission auf einen abrupten Antriebswechsel. Der Aufbau der Infrastruktur sowie die Erzeugungskapazitäten für erneuerbaren Strom laufen den Zielvorgaben für den Klimaschutz im Verkehr bis 2030 hinterher. Die EU-Kommission muss im Rahmen einer Folgenabschätzung klarstellen, welcher quantitative Beitrag mit welcher Maßnahme und wann erreicht wird.
Die UFOP unterstreicht, dass die nächsten zehn Jahre im Klimaschutz darüber entscheiden, ob das 1,5°C-Ziel überschritten wird oder nicht. Aufgrund der Tatsache, dass die Landwirtschaft eben nicht wie andere Unternehmenssektoren mit ihren Betrieben vor den Problemen wegziehen kann, ist dieser Sektor existenziell auf einen kurzfristig wirksamen Klimaschutz angewiesen. Deshalb müssten jetzt alle Optionen ausgeschöpft werden, wobei Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse mindestens eine wichtige Brückenfunktion übernehmen müssen, fordert die UFOP.