EU-Biokraftstoffpolitik – DBFZ erläutert und kommentiert EU-Kommissionsvorschläge
Berlin, 19. Februar 2013 – Das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) hat im Auftrag der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der Erneuerbare Energien-Richtlinie und der Kraftstoff-Qualitäts-Richtlinie in einem Fachbeitrag erläutert und die wichtigsten Eckpunkte kommentiert.
In dem Fachbeitrag stellt das DBFZ die Vorschläge der Kommission dem Status Quo der bestehenden Rechtsgrundlage gegenüber. Die Kommentierungen sowie die in dem Bericht vom DBFZ formulierten Zweifelsfragen bestätigen nach Auffassung der UFOP die Kritik, dass die aktuellen Vorschläge dem Erreichen der für das Jahr 2020 formulierten Energieversorgungs- und Klimaschutzziele für den Transportsektor entgegenstehen. Im Gegenteil, denn mit der Einführung von Anrechnungsfaktoren für Biokraftstoffe, hergestellt aus Abfall- und Reststoffen, sind laut DBFZ erhebliche Verwerfungen und Verschiebungseffekte auf der Rohstoff- wie auf der Biokraftstoffseite zu erwarten.
Die EU-Kommission überschätzt nach Auffassung der UFOP das Potenzial bei Rest- und Abfallstoffen als Basis für die Weiterentwicklung der Biokraftstoffpolitik nach 2020. Das DBFZ stellt in seinem Bericht in Frage, ob die Fortführung der „Roadmap Bioraffinerien der Bundesregierung“ im Licht einer Vierfachanrechnung von Stroh noch Sinn mache, wenn die Wertschöpfung dieser Reststoffe, wie z. B. Stroh, geradezu in den Kraftstoffmarkt gedrängt werde.
Gewinner dieser Vorschläge ist die Mineralölwirtschaft, denn mit der Mehrfachanrechnung von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen steige proportional der physische Bedarf an fossilem Kraftstoff, um die tatsächliche Kraftstoffnachfrage decken zu können.
Das DBFZ kommt in seinem Fazit deshalb zu dem Ergebnis, dass die tatsächlichen Potenziale für eine nachhaltige Versorgung mit Rest- und Abfallstoffen geklärt werden müssen. Die hohe Anreizwirkung dieser Faktoren erfordere die Einführung strikter Kontrollmechanismen zur Vermeidung von Missbrauch. Dieser zeichnet sich heute bereits im Rahmen der Doppelanrechnung von Biokraftstoffen, hergestellt aus gebrauchten Pflanzenölen ab.
Zudem sieht das DBFZ die Gefahr, dass mit dem Wegfall der traditionellen Anbaubiomasse für die Herstellung von Biodiesel und Bioethanol ab 2020, die ebenso zu berücksichtigende Koppelproduktion in Form von Eiweißfuttermitteln entfalle und umgekehrt der Flächenbedarf für den Anbau der dann erforderlichen Sojaimporte steigt.
Die UFOP erneuert deshalb die Forderung nach einem unbefristeten Bestandsschutz der traditionellen Biokraftstoffproduktion, um diese Unternehmen auch für Investitionen in die Produktion von Kraftstoffen der so genannten zweiten Generation zu gewinnen.
Der Bericht liefert auf 20 Seiten einen Überblick über die Vorschläge der EU-Kommission und stellt zugleich Zweifelsfragen im Hinblick auf die grundsätzliche Zielausrichtung und Folgen dieser Vorschläge. Der Bericht steht hier als Download zur Verfügung.