EU-Biokraftstoffpolitik – Bestandssicherung nach 2020
UFOP-Vorsitzender Vogel fordert eine „iLUC-freie“ Basismenge von 7%
Berlin, 9. Januar 2015. „Die Weichen für eine echte Bestandssicherung der bestehenden Biokraftstoffindustrie nach 2020 müssen jetzt gestellt werden“. Die europäische Biokraftstoffwirtschaft muss sich auf Basis einer „iLUC-freien“ Basismenge von 7% weiterentwickeln können“. Diesen Appell richtet der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V., Wolfgang Vogel, in seinem Schreiben an die Mitglieder der für die europäische Biokraftstoffpolitik zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments. Vogel erinnerte unter Hinweis auf das aktuelle Positionspapier der UFOP an die inzwischen erlangte Vorbildfunktion im Bereich der EU-Nachhaltigkeitspolitik.
Mit einer Kappungsgrenze von 7%, gemäß der Beschlusslage des EU-Energieministerrates, werde zugleich der Tank/Teller-Diskussion Rechnung getragen, wenngleich sich die Wissenschaft über die tatsächlichen Zusammenhänge nach wie vor streite, betont die UFOP. Bei aller und nicht immer mit der gebotenen Sachlichkeit geführten Diskussion über das Für und Wider der EU-Biokraftstoffpolitik darf aber auch nicht das Erreichte übersehen werden. So hat die EU-Kommission inzwischen 19 Zertifizierungssysteme zugelassen zur Sicherung einer weltweit flächendeckenden Nachhaltigkeitszertifizierung. Die heute zertifizierten Anbauflächen und die hierauf produzierte Biomasse übersteigen bei weitem den erforderlichen Rohstoffbedarf für die Biokraftstoffverwendung in der Europäischen Union. Biokraftstoffe müssen auf Basis einer gesetzlichen Grundlage einen umfangreichen Zertifizierungsprozess durchlaufen, stellt die UFOP fest. Diese Grundlage würde aber nach den vorliegenden Reformvorschlägen nach 2020 entfallen und folglich die Systeme und die in diesem Bereich tätigen Zertifizierungsstellen überflüssig machen.
Die UFOP weist darauf hin, dass die Zertifizierungsanforderungen für Biokraftstoffe bereits der Türöffner für weitere Nutzungspfade in der energetischen oder stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe sind. Im fünfjährigen Turnus müssen die Zertifizierungssysteme von der Kommission geprüft und wieder zugelassen werden. Hierdurch könnten schrittweise im Gleichklang Rahmenbedingungen im Sinne eines internationalen fairen Wettbewerbs etabliert werden, betont der Verband.
In seinem Schreiben erläutert Vogel ebenso die Position der UFOP zur „iLUC-Frage“. Die Nachhaltigkeitszertifizierung stoße an ihre Grenzen, wenn es um den illegalen Raubbau an der Natur gehe. Mit iLUC-Faktoren würde die europäische Landwirtschaft und Biokraftstoffwirtschaft bestraft sowie alle Unternehmen, die sich auch in Drittstatten an die Zertifizierungskriterien halten. „ILUC-Faktoren“ retten nicht einen Hektar Regenwald“, unterstreicht Vogel. Die Einführung von iLUC-Faktoren würde vielmehr einen kontraproduktiven Verdrängungs- und Umlenkungseffekt auslösen. Angesichts der Preisentwicklung an den Rohöl- und Pflanzenölmärkten würde die Verdrängung der ersten Generation Biokraftstoffe ab 2020 lediglich zu einer Umorientierung in andere, aber nicht durch Nachhaltigkeitskriterien begleitete Märkte führen. Vogel erinnerte überdies daran, dass die Verwendung von Biokraftstoffen an stetig steigende Treibhausgasminderungsvorgaben geknüpft sei. Analoge Regelungen gebe es in fossilen Rohstoffmärkten nicht, stellte der UFOP-Vorsitzende heraus.