DEUTZ aktualisiert Technisches Rundschreiben für Kraftstoffe und Biokraftstoffe
Berlin, 31. August 2021. Die Deutz AG hat das Technische Rundschreiben für den Einsatz von Diesel bzw. Biodiesel in DEUTZ Motoren aktualisiert. Auf 36 Seiten wird umfassend über alle zu beachtenden Bedingungen für die Anwendung von Dieselkraftstoff (B7), B20 / B30 und Biodiesel als Reinkraftstoff (B100) informiert. Bei den Freigaben für die Verwendung von Biodiesel wird differenziert, entsprechend der jeweiligen Abgasemissionsstufe in den USA (US EPA Tier III bis Tier 4) und der Europäischen Union (EU Stufe III bis Stufe V) und des jeweiligen Qualitätsstandards für Biodiesel (ASTM D6751 bzw. EN 14214).
Das Rundschreiben vermittelt einen sehr dezidierten Überblick über die Freigaben der jeweiligen DEUTZ-Motoren, einschließlich der zu beachtenden Angaben bei den Schmierölwechselintervallen, ggfs. Austausch von kraftstoffführenden Bauteilen (Elastomere), Stillstandzeiten, Maßnahmen (Additivierung) zur Verbesserung der Oxidationsstabilität. Ebenso berücksichtigt werden die Option der Verwendung von Pflanzenölkraftstoff und informiert über die Anforderungen an die Kraftstoffqualität, Lagerung von Rapsölkraftstoff, Mischbarkeit mit anderen Pflanzenölen usw..
Das Rundschreiben wird ergänzt um Informationen zum Thema „Biologische Verunreinigungen in Kraftstoffen“, Tanksystemwartung, EU-Kraftstoffkennzeichnung, detaillierte Vorstellung der jeweiligen Kraftstoffspezifikationen und hierzu allgemeinen Erläuterungen der Qualitätsparameter.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. begrüßt diese umfassende Information der DEUTZ AG, denn infolge der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und des verschärften Zeitdrucks zur Dekarbonisierung der Bestandsflotte in der Land- und Forstwirtschaft bis 2030 ist der Einsatz von Biokraftstoffen eine sofort wirksame und infolge der Nachhaltigkeitszertifizierung exakt zu quantifizierende Klimaschutzmaßnahme.
Das Technische Rundschreiben ist hier als download erhältlich: