UFOP begrüßt umfassende Freigabenerteilungen der DEUTZ AG für Biodiesel und weitere alternative Kraftstoffe
DEUTZ AG macht den Weg frei für eine vorausschauende Dekarbonisierung
Berlin, 17.11.2017. Außerordentlich begrüßt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) die von der DEUTZ AG zur AGRITECHNICA in Hannover bekanntgegebenen Motorenfreigaben für den Betrieb mit Biodiesel als Reinkraftstoff und sogenannten paraffinischen Kraftstoffe. Während Biodiesel aus Pflanzenöl und zunehmend aus Abfallölen bzw. -fetten derzeit europa- und auch weltweit die mit Abstand bedeutendste Kraftstoffalternative darstellt, rücken infolge der Diskussion über die Zukunft des Verbrennungsmotors zunehmend auch synthetische, aus erneuerbarem Strom und CO2, hergestellte Kraftstoffe in den Fokus.
Die DEUTZ AG trägt mit den Freigaben für Biodiesel dazu bei, schon heute das CO2-Minderungspotenzial bestmöglich ausschöpfen zu können. Sie legt damit zugleich den Grundstein für die nächste Generation erneuerbare Kraftstoffe, um auf längere Sicht Antriebe möglichst treibhausgasneutral auszurichten, betont der Verband. Die UFOP stellt in diesem Zusammenhang klar, dass durch den enormen Leistungsanspruch bei Maschinen in der Land- und Forstwirtschaft eine Dekarbonisierung in diesem Sektor – wie auch im Flugverkehr – nur mit erneuerbaren Kraftstoffen mit hoher Energiedichte gelingen kann. Die Politik ist gefordert, hier die Gesetze der Physik als Grundlage für die Förderstrategie angemessen zu berücksichtigen.
Konkret gibt DEUTZ die Baureihen TCD 2.9 / 3.6 / 4.1 / 6.1 / 7.8 / 12.0 / 16.0 in der aktuellen EU-Stufe IV / US Tier 4 sowie alle älteren DEUTZ-Motoren ohne Abgasnachbehandlung für den Einsatz von paraffinischen Dieselkraftstoffen und Biodiesel bzw. Biodiesel-Blends frei. Die UFOP weist darauf hin, dass für Motoren der Stufe V Typprüfungen erforderlich sind und hoffentlich zukünftig durchgeführt werden, damit auch emissionsrechtlich der Anschluss für die neuen Motorengenerationen gesichert ist. Bemerkenswert ist, dass DEUTZ auch B20 bzw. B30 sowie B10 entsprechend der jeweiligen Kraftstoffnormen zum Einsatz freigibt.
Im Zusammenhang mit der Debatte um Fahrverbote für Dieselmotoren in Innenstädten und der Forderung nach schärferen Abgasnormen gibt die UFOP kritisch zu bedenken, dass über die Stufe V hinaus weitere emissionsrechtliche Verschärfungen für den nicht straßengebunden Verkehr der Land- und Forstwirtschaft sowie der Bauwirtschaft infrage gestellt werden müssen. Überlegungen in Richtung höherer Anforderungen müssen umweltökonomisch dringend überdacht werden. Denn Traktoren sind in Innenstädten eher die Ausnahme. Die benötigten Ressourcen für die Abgasoptimierung sollten vorzugsweise in die Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs investiert werden, fordert die UFOP.
Konkrete Information zum aktuellen Stand der Kraftstofffreigaben finden Sie im Technische Rundschreiben der DEUTZ AG: „Kraftstoffe 0199-99-01218/4“ (pdf; 0,4 MB)