Das geänderte Klimagesetz ist nur so gut wie die Maßnahmen
UFOP: jetzt in der Förderpolitik nachsteuern
Berlin, 06.05.2021. Die UFOP begrüßt den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Dieser sieht für alle Sektoren verschärfte Treibhausgasminderungsziele vor. Es bedurfte allerdings eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, um die Bundesregierung zu bewegen den Generationenvertrag beim Klimaschutz auch an Zielvorgaben festzumachen, die bis 2030 vergleichsweise einfach erreicht werden können. Die ab dann im Gesetzentwurf vorgegeben Emissionsziele werden schwerer erfüllbar, der Klimaschutzpfad immer steiler, betont die Förderunion.
Die UFOP kritisiert, dass sich die Politik in den Zielvorgaben zum Teil überbietet, aber dieses Engagement sich nicht in den notwendigen Maßnahmenkonzepten widerspiegelt. Hier bleiben nicht nur die Probleme, sondern auch die bisher nicht genutzten Erfüllungsoptionen bestehen. Die UFOP appelliert daher an den Bundestag mit dem in Kürze zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote diese erste Gelegenheit zu nutzen in diesem Sinne ein Signal zu setzen. Die Vorbehalte gegen nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse müssten endlich revidiert, sondern deren nachhaltiges Potenzial gehoben werden. Mit dem THG-Quotengesetz habe die Bundesregierung ein inzwischen international kopiertes Konzept geschaffen, in dem eine Treibhausgasminderungsverpflichtung technologie- und rohstoffoffen vorgegeben wird. Die Ausgestaltung und Beschlussfassung müssen sich an dem erhöhten Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes orientieren. Die UFOP unterstreicht, dass es wenig Sinn macht die Ziele zu erhöhen ohne Änderung der Maßnahmen, diese auch erreichen zu können. Deshalb müsse der Anstieg der THG-Quotenverpflichtung verstetigt und eine Mehrfachanrechnung von Strom ausgeschlossen werden, fordert der Verband. Die mehrfach- und damit virtuelle Anrechnung von Strom auf die THG-Quotenverpflichtung widerspreche dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, betont die UFOP. Ebenso müsse die Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von 4,4 auf 5,3 % angehoben werden, gemäß dem von der Bundesregierung bei der EU vorgelegten Nationalen Energie- und Klimaplan. Die UFOP stellt klar, dass es sich hier nicht um eine Zielerfüllungsquote, sondern um die Erweiterung eines Mengenkorridors handele, der unter diesem Prozentsatz flexibel ausgeschöpft werden könne.