COPA/COGECA befürchten Vermarktungsprobleme bei Ölsaaten - Nachweisdokumente jetzt abgeben
Berlin, 05. November 2010 – Die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) in nationales Recht stellt die Landwirtschaft in der europäischen Union vor erheblichen Problemen. Offensichtlich nur Deutschland und Österreich setzen die Richtlinie bis zum 05. Dezember 2010 fristgerecht um.
Ian Backhouse, National Farmers’ Union und stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Bioenergie/Biotechnologie“ Copa-Cogeca warnte jüngst davor, dass die Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu Problemen auf den Märkten führen könnten. Der freie Verkehr mit Chargen von in 2010 geernteten Agrarrohstoffen - in der Hauptsache Ölsaaten für Biokraftstoffe - könnte zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten behindert werden, wenn die betreffenden Chargen nicht durch Dokumente begleitet sind, in denen die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien bescheinigt wird. Folglich kann in bestimmten Mitgliedstaaten mit einem Unterangebot von Ölsaaten, in anderen Mitgliedstaaten dagegen mit einem Überangebot von Ölsaaten gerechnet werden. Diese Situation könnte auch Auswirkungen auf die Lagerbestände Ende des Wirtschaftsjahres 2010/2011 haben.
Um sicherzustellen, dass sich die Schwierigkeiten, auf den Märkten für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 nicht wiederholen, werden die Bauernverbände und Genossenschaften in dem Schreiben von Ian Backhouse gebeten sicherzustellen, dass die Dokumente (insbesondere die Selbsterklärung der Landwirte) diesen Herbst ausgefüllt werden. Denjenigen Organisationen, die Zertifizierungssysteme zur Notifizierung an die EU-Kommission gesendet haben, wird empfohlen, nicht auf die Bewilligung des freiwilligen Systems durch die Kommission zu warten, sondern die Unterzeichnung der Begleitpapiere durch die Landwirte anlaufen zu lassen.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) bekräftigt an dieser Stelle, dass die Erzeuger nicht dafür bestraft werden dürfen, dass der betreffende Mitgliedsstaat seiner Umsetzungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommt bzw. die nachfolgenden Strukturen unzulänglich die verwaltungstechnischen Voraussetzungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung schaffen. Die EU-Kommission müsse daher für die Ernte 2010 eine angemessene Übergangsregelung schaffen bzw. schnellstmöglich die eingereichten freiwilligen Zertifizierungssysteme, sofern diese die Anforderungen erfüllen, anerkennen. Ein für die EU ermöglichter Massenbilanzzeitraum bis Ende Juni 2011 würde auf der Rohstofferzeugungs- und Erfassungsstufe angesichts der Vielzahl zu zertifizierenden Unternehmen den Zeitdruck nehmen.