Bundestag macht Weg frei für mehr Klimaschutz im Verkehr
UFOP begrüßt Beschluss zur Weiterentwicklung der THG-Quote
Berlin, 21.05.2021. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) begrüßt, dass der Deutsche Bundestag eine Anhebung der Treibhausgas-Minderungsverpflichtung bei Kraftstoffen beschlossen hat. Das Gesetz sieht einen gleichmäßigen Anstieg von heute 6 % auf 7 % im Jahr 2022 und auf 25 % in 2030 vor. Die UFOP hatte wiederholt eine ambitioniertere THG-Quotenregelung gefordert. Ziel war es, der heimischen Landwirtschaft und der Biokraftstoffwirtschaft mittelfristig mehr Planungssicherheit zu ermöglichen und gleichzeitig neuen Optionen wie Biokraftstoffen aus Reststoffen, synthetischen Kraftstoffen sowie Wasserstoff durch einen technologieoffenen Ansatz Chancen für den Markteintritt einzuräumen.
Die Zeit dränge beim Klimaschutz, deshalb müssten neben der E-Mobilität alle heute verfügbaren nachhaltigen Erfüllungsoptionen bis 2030 einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Bestandsflotte leisten. Die Erhöhung der THG-Quote rücke damit den Fahrzeugtank in den Blickpunkt. Der Gesetzbeschluss setze deshalb gleichzeitig das Signal für die Zulassung höherer Beimischungsanteile für Biodiesel im Schwerlastverkehr und Bioethanol im Pkw. Eine entsprechende Änderung der 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) würde für die Unternehmen die erforderliche Flexibilität schaffen, im Wettbewerb um möglichst THG-effiziente alternative Kraftstoffe die steigende THG-Quote zu erfüllen, betont die UFOP. Die entsprechenden europäischen Kraftstoffnormen liegen für B 10, B 30 und absehbar für E 20 vor.
Die UFOP weist darauf hin, dass nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe voll versteuert in der Beimischung verwendet werden. Biokraftstoffe unterliegen aber nicht der in den kommenden Jahren steigenden CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe. Der jeweilige Beimischungsanteil reduziere daher die zusätzliche Verteuerung, die in Zukunft aufgrund der stetig steigenden CO2-Bepreisung fossiler Kraft- und Brennstoffe zu erwarten ist, betont die UFOP. Allerdings gebe es den Umweltschutz nicht zum Nulltarif. Auch die Preise für Biokraftstoffe unterliegen wie fossile Kraftstoffe oder erneuerbaren Strom den Marktgegebenheiten.