Bundestag beschließt Beibehaltung der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft
Berlin, 2. Juni 2017 – Mit großer Erleichterung reagiert die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) auf den Beschluss des Deutschen Bundestages, die bestehende Regelung zur Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft beizubehalten. Damit wird sichergestellt, dass treibhausgasoptimierte Biokraftstoffe als nachhaltige Kraftstoffalternative weiter in diesem Bereich eingesetzt werden können.
Die UFOP begrüßt die Entscheidung des Parlamentes und erinnert an die in der Energiesteuerrichtlinie enthaltene Ermächtigung. Mitgliedsstaaten können gemäß dieser Regelung Energieerzeugnisse steuerlich entlasten. Dabei sieht die Richtlinie keine Differenzierung nach Kraftstoffart oder Rohstoffherkunft zu deren Herstellung vor. Mit der Beschlussfassung haben die Unternehmen der Landmaschinenindustrie die erforderliche Perspektive, weiter in Kooperation mit Forschungseinrichtungen daran zu arbeiten, auch mit Biodiesel oder Rapsölkraftstoff die höchsten emissionsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die Dekarbonisierung landwirtschaftlicher Maschinen findet im Tank statt, so die UFOP. Daher sind Biokraftstoffe für die Landtechnik alternativlos. Nachhaltig zertifizierte Rapsölkraftstoffe weisen die erforderliche Energiedichte auf, um fossilen Dieselkraftstoff praktisch ohne Leistungsverlust ersetzen zu können. Der Beschluss ist deshalb das entscheidende Signal an die Branche, diese Aktivitäten fortzusetzen, zumal Pflanzenöle global eine wichtige Quelle für eine nachhaltige regionale Kraftstoffversorgung sein könnten. Deutschland geht mit der Förderung entsprechender Forschungsvorhaben auch hier vorbildlich voran, unterstreicht die UFOP.
Der Verband stellt fest, dass die Versorgungsgrundlage hierzulande mit mehr als 2 Mio. Tonnen Rapsöl mehr als ausreichend zur Deckung des Kraftstoffbedarfs in Höhe von etwa 1,6 Mio. Tonnen ist.