Biokraftstoffverbände präsentieren Vorschlag zur Novellierung der deutschen Biokraftstoffregelung
Kombiquote für Klimaschutz
Berlin, 01. April 2010 – Die deutschen Biokraftstoffverbände sprechen sich dafür aus, die Pflicht zur Senkung der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs zu verschärfen und mit der obligatorischen Verwendungsquote für Biokraftstoffe zu einer „Kombiquote“ zu verbinden.
Im Detail soll die Einführung der Treibhausgasquote von 2015 auf 2013 vorgezogen und bis 2020 kontinuierlich auf acht Prozent angehoben werden. Gleichzeitig soll die auf 6,25 Prozent gesenkte Biokraftstoffquote schrittweise auf das EU-Ziel von 10 Prozent im Jahr 2020 steigen.
Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP), der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) sowie der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) wiesen in Berlin daraufhin, dass mit der „Kombiquote“ die Treibhausgasemissionen deutlich schneller als bisher gesenkt werden können. Biokraftstoffe mit 50 Prozent Einsparung bei Treibhausgasen seien kurzfristig realisierbar. Mittelfristig könne bis zu 70 Prozent Treibhausgaseinsparung erreicht werden.
Gegenwärtig gilt in Deutschland eine Biokraftstoffquote von nur 6,25 Prozent. Ab dem Jahr 2015 soll diese Biokraftstoffquote durch die Pflicht zur Senkung der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs um zunächst nur drei Prozent abgelöst werden.
Mit der Kombiquote würden nach Berechnungen der Biokraftstoffverbände die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs um 88 Millionen Tonnen bis zum Jahr 2020 gesenkt. Das sei über 50 Prozent mehr Senkung als mit der momentan im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegten Regelung. Gleichzeitig werde das verpflichtende EU-Ziel von 10 Prozent erneuerbaren Kraftstoffen sicher erreicht. Die Kombiquote gewährleiste eine effiziente Verbindung des Klimaschutzes mit der Energiesicherheit durch Biokraftstoffe.