Biokraftstoffeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft wichtige Maßnahme zum Klimaschutz
Berlin, 10. April 2019. Anlässlich der ersten Sitzung des Klimakabinetts im Bundeskanzleramt hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen konkreten Maßnahmenkatalog vorgelegt. Dabei wurden wichtige Aspekte nicht berücksichtigt, die einen erheblichen Beitrag zur Einsparung von CO2-Emissionen leisten können.
Die Union zur Förderung von Öl und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) erkennt an, dass das BMEL konkrete Maßnahmen zum Beitrag der Land und Forstwirtschaft zum Klimaschutz auf den Weg gebracht hat. Die UFOP vermisst jedoch eine Differenzierung in der Effektivität der jeweiligen Maßnahme zur Erreichung des Klimaschutzziels in 2030. Robuste und prüfbare Maßnahmen sind erforderlich als Voraussetzung für die Anrechnung auf die sektorale Verpflichtung. Zu dieser spezifischen Frage aus dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes nimmt das BMEL jedoch nicht Stellung. Die UFOP unterstreicht die Notwendigkeit der Differenzierung der Klimaschutzbeiträge, die von der Landwirtschaft kurzfristig geleistet werden können und Maßnahmen, die langfristig zum Klimaschutz beitragen.
Die Kohlenstoffanreicherung im Boden gehört im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft zwingend dazu, ist jedoch abhängig von der zukünftigen Ausgestaltung regional bzw. betrieblich angepasster Fruchtfolgesysteme. Raps als tief wurzelnde Blühpflanze sowie aus der Luft stickstoffbindende Körnerleguminosen wie Ackerbohne, Erbse und Lupine zeichnen sich nicht nur durch ihren Beitrag zur Erhöhung des Kohlenstoffgehaltes im Boden, sondern auch durch ihre hohe Vorfruchtwirkung und den für die Nachfrucht erheblich reduzierten mineralischen Stickstoffdüngerbedarf aus. Neben Körnerleguminosen ist der heimische Raps zugleich die wichtigste nicht gentechnisch-veränderte Proteinquelle. Diese Proteinquellen ersetzen in erheblichem Maße Sojaimporte und damit den Flächenbedarf für deren Anbau in Übersee.
Der Rapsanbau hängt jedoch im großen Maße von der Zukunft der Verwendung von Rapsöl zur Herstellung von Biokraftstoffen ab. Die UFOP fordert deshalb, dass die Verwendung von Biokraftstoffen in der Land und Forstwirtschaft ebenfalls gefördert werden muss als ergänzender Beitrag zum Klimaschutz. Diese nachhaltig angebauten Rohstoffe werden über den Lebensweg bis zur Endverwendung zertifiziert. Bei kaum einem anderen Produktionsmittel ist die Treibhausgas-Minderung so exakt nachvollziehbar. Biokraftstoffe müssen daher auch in Zukunft steuerbegünstigt für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung stehen.
Die UFOP betont, dass der Klimaschutzbeitrag gesamtheitlich betrachtet werden muss. So kann der Sektor Landwirtschaft einen höheren Beitrag als gefordert zur CO2-Minderung leisten. Diese „Überfüllung“ kann mit anderen Sektoren verrechnet werden zur Reduzierung des andernfalls erforderlichen Zukaufs von Emissionsrechten aus anderen Mitgliedstaaten, der aus Steuermitteln finanziert werden müsste.