Biokraftstoffe im Umfeld klimapolitischer Herausforderungen
7. BBE/UFOP-Fachseminar steckte breiten Themenrahmen ab
Berlin, 4. November 2021. Der dringende Handlungsbedarf den Klimaschutz im Verkehrssektor mit den verfügbaren nachhaltigen Erfüllungsoptionen unverzüglich ambitioniert anzupacken, stand gleich zu Beginn im Fokus des vom Bundesverband Bioenergie (BBE) und der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) veranstalteten Fachseminars. Die Veranstalter konnten zu ihrem jährlich stattfindenden Seminar erneut über 100 TeilnehmerInnen begrüßen.
Mit dieser grundsätzlichen Feststellung eröffnete Benedikt Wirmer vom Mineralölwirtschaftsverband seinen Vortrag. Er unterstrich die erforderliche deutliche Beschleunigung, die die Dekarbonisierung des Verkehrssektors erfahren müsse, weil dieser bisher keinen Beitrag zum Klimaschutz leiste. Die deutsche und europäische Mineralölwirtschaft stelle mit sich ihren Konzepten für eine „Vision 2050“ und „Clean fuels for all“ dem erforderlichen Transformationsprozess. Im Kern gehe es um die Weiterentwicklung bestehender Raffineriekapazitäten, indem alle verfahrenstechnischen Optionen und eine um Biokomponenten sowie Abfall- und Reststoffen erweiterte Rohstoffpalette und zunehmend grüner Strom weiterentwickelt bzw. eingesetzt werden. Angesichts des stark wachsenden erneuerbaren Strombedarfs und mit dem Ziel den erneuerbaren Energieertrag im Vergleich zu inländischen Standorten zu maximieren, sei die Strom- und Produktion synthetischer Kraftstoffe (e-Fuels) in Drittstaaten eine ebenfalls notwendige Option den Gesamtbedarf an erneuerbarer Energie zu decken. Der MWV wünsche sich hier eine offene Diskussion über die Strategieentwicklung statt eine kritische Diskussion über einen Königsweg, der das Risiko der Zielverfehlung erhöhe.
Im analogen Sinne stellte Dr. Daniela Dressler, Technologie und Förderzentrum für nachwachsende Rohstoffe, den Änderungsbedarf der Systemgrenzen bei der Treibhausgasbewertung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse, am Beispiel Raps, in den Mittelpunkt ihres Vortrages. Sie wies einleitend auf die im Rahmen des Green Deal angekündigte Revision der erneuerbare Energien Richtlinie 2018/2001/EG (RED II) hin. Diese Revision (RED III) müsse die Möglichkeit für eine sachgerechte Treibausgasbewertung von Biokraftstoffe aus europäischer Anbaubiomasse ermöglichen, indem die bei der Verarbeitung gewonnene Menge an gentechnikfreiem Futterprotein auf die Treibhausgasbilanz für den Biokraftstoff angerechnet wird. Die Referentin wies darauf hin, dass die bestehende Richtlinie grundsätzlich die Prüfung der Substitutionsmethode auf Basis des Futterwertes vorsehe anstelle für die Nebenprodukte den Heizwert anzusetzen. Dr. Dressler unterstrich, dass mit der Berücksichtigung des Koppelproduktes Futtermittel entsprechende Importmengen und folglich die Landnutzungsänderung reduziert werde. Dieser Effekt sei dem Biokraftstoff anzurechnen, der so im Wettbewerb um die Treibhausgaseffizienz besser gestellt werde. Dieser Ansatz stehe zugleich im Einklang mit der von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten angestrebten Strategie für einen entwaldungsfreien Bezug von Futtermitteln sowie einer verbesserten Transparenz und Verbesserung der regionalen Wertschöpfung gemäß der von der EU-Kommission verfolgten „Farm-to-Fork-Strategie“.
Die geänderten und zusätzlichen Regelungsgegenstände in den aktuell vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwürfen zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Bundesimmissionsschutzverordnungen stellte Maximilian Grey, Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie, vor. Diese betreffen u.a. die bis 2025 unveränderte und ab 2026 leicht auf 7,25% erhöhte THG-Quote, die Reduzierung der Kappungsgrenze bei Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse auf 3,2 % ab 2022 bis auf 2,7 % ab 2026 sowie die 4-fach-Anrechnung des erneuerbaren Stroms in der E-Mobilität auf die Erfüllung der THG-Quote. Die Erneuerbare Energien-Richtlinie sieht dagegen eine Mehrfachanrechnung grundsätzlich nur auf das energetische Ziel von 14% vor. Der Referent erläuterte die Konsequenzen infolge dieser Regelungen ausgelösten Verdrängungseffekte und stellte klar, dass nach Einschätzung des VDB Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse ab 2025 für die Erfüllung der THG-Quote von nur 6% nicht mehr benötigt würden. Nicht zuletzt deshalb stemme sich der VDB gegen diese Regelungen, die dem dringenden Handlungsbedarf für den Klimaschutz im Verkehrssektor geradezu entgegenstünden.
Für Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die die THG-Quotenverpflichtung von aktuell 6 % erfüllen müssen, ist der Quotenhandel eine Option zur Vermeidung von empfindlichen Strafzahlungen. Einen praxisnahen Einblick in den Quotenhandel vermittelten Paula Mechels und Michel Zahradnik, Olyx, B.V., Amsterdam. Vorgestellt wurden die Praktiken für die Übertragung der Treibhausgasverpflichtung sowie die Preisentwicklung bei den Quoten. Auf Basis der bestehenden Referentenentwürfe zur Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erweitern sich die Optionen für den Quotenhandel. Zusätzliche Quoten könnten aus erneuerbare Energien verfügbar werden, diese seien mit dem Emissionsfaktor „0“ null anrechenbar. Hiermit einhergehend erweitere sich das Anbieterumfeld um Ladepunktbetreiber und durch das sogenannte „pooling“, indem Stromanbieter veräußerte Strommenge sammeln. Der Vortrag machte deutlich, welche Optionen zur Erfüllung der THG Quote zur Verfügung stehen und wie effizient diese Form des Emissionshandels sich inzwischen in der Praxis, nicht nur in Deutschland, etabliert hat.