Biokraftstoffbericht der Bundesregierung unvollständig
UFOP kritisiert fehlende Angaben zum Biokraftstoffquotenhandel und zur Doppelanrechnung
Berlin, 06. September 2013 – Der von der Bundesregierung Ende August 2013 vorgelegte Biokraftstoffbericht ist aus der Sicht der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) unvollständig. Der Verband stellt fest, dass insbesondere Informationen zum Umfang des Quotenhandels und der Doppelanrechnung fehlen. Schließlich seien diese Punkte nach wie vor im Hinblick auf die Perspektive der Absatzentwicklung für Biodiesel bzw. Rapsöl als Rohstoff Gegenstand intensiver Diskussionen mit der Politik und den zuständigen Bundesbehörden, begründet der Verband seine Kritik.
Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Quotenverpflichtung gemäß Biokraftstoffquotengesetz auch im Wege des Quotenhandels durch Nachversteuerung der Reinkraftstoffmengen erfüllt werden kann. Der Bericht enthält aber keine Angaben über die nachversteuerten Mengen bzw. über den tatsächlichen Steuerausfall im Berichtsjahr bzw. in den zurückliegenden Jahren. Die UFOP erneuert seine bereits mehrfach gestellte Forderung, die Reinkraftstoffvermarktung auf Basis eines steuerneutralen Quotenhandels wieder zu beleben, wie es die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hatte. Notwendig wäre eine Anpassung der Quotenverpflichtung, um den dann erforderlichen Quotenhandel zu initiieren.
Ebenso vermisst die UFOP im Bericht Angaben zu den Biokraftstoffmengen, die doppelt auf die Quotenverpflichtung angerechnet wurden. Die Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen ist seit 2011 möglich. Im Sinne der Markttransparenz für die Biokraftstoffbranche zur Beurteilung des Biokraftstoffbedarfs für die Marktversorgung ist diese Information von erheblicher Bedeutung.
Gemäß Energiesteuergesetz ist das Bundesfinanzministerium verpflichtet, jährlich in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) dem Bundestag spätestens bis zum 1. September einen Bericht zur „Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe“ vorzulegen. Mit Datum vom 26. August 2013 wurde der Bundestag über das Berichtsjahr 2012 unterrichtet - Bundestagsdrucksache 17/14641 – „Unterrichtung der Bundesregierung zur Steuerbegünstigung bei Biokraftstoffen“.