Biokraftstoffbericht der Bundesregierung ist nachbesserungsbedürftig
Berlin, 21. September 2012 – Zu diesem Ergebnis kommt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) nach Auswertung des Berichtes. Dem Bericht zufolge wurden erhebliche Biodieselmengen aus dem Jahr 2010 im Wege der Nachversteuerung auf das Quotenjahr 2011 angerechnet und werden als eine Ursache für den Rückgang der inländischen Biodieselnachfrage angeführt. Der Bericht der Bundesregierung ist aus Sicht der UFOP an dieser Stelle nachbesserungsbedürftig, weil die Bundesregierung die tatsächlich nachversteuerten Mengen nicht benennt.
Die UFOP schließt hieraus, dass sich der Quotenhandel einerseits in der Branche etabliert hat und andererseits offensichtlich ein Steuerausfall hierdurch bedingt vernachlässigbar ist bzw. nicht entsteht. Es wird im Bericht offensichtlich zur "Abschreckung", lediglich an den Steuerausfall im Jahr 2006 in Höhe von 2 Mrd. EUR erinnert. Der Quotenhandel wird, so die Befürchtung der UFOP, ab 2013 mit dem Auslaufen der Steuerbegünstigung für Biodiesel und Pflanzenöl zum Erliegen kommen. Die Fortführung der Steuerbegünstigung in Verbindung mit dem Quotenhandel, dies bestätigt der Bericht grundsätzlich, ist eine geeignete Maßnahme, um den Reinkraftstoffmarkt wieder zu beleben. Dies hatte die Regierungskoalition zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt.
Die maximal handelbare Quotenmenge wäre ein Ergebnis der Preisvolatilität beim Dieselkraftstoff, denn nur im Falle eines Preisvorteils zu Gunsten von Biodiesel ist die Reinkraftstoffvermarktung ökonomisch sinnvoll. Die Gefahr eines erheblichen Steuerausfalls besteht demnach nicht, stellt die UFOP fest.
Die Bundesregierung bestätigt in ihrem Bericht erneut eine Unterkompensation bei Biodiesel für das Jahr 2011 in Höhe von etwa 10 Cent je Liter. Sie sieht jedoch keinen Handlungsbedarf zur Anpassung der steuerlichen Förderung, wenngleich der Bericht überdies eine erhebliche Unterlastung der nationalen Produktionskapazität ausweist.
Für das Berichtsjahr wird erstmals Hydriertes Pflanzenöl (HVO) mit einer Menge von 200.000 Tonnen ausgewiesen, das auf die Diesel- bzw. Gesamtquote angerechnet wird. Die UFOP fordert, dass im Rahmen der monatlichen Berichterstattung durch die zuständigen Stellen, auch HVO für eine sachgerechte Einschätzung der Quotenerfüllung gesondert in den amtlichen monatlichen Statistiken ausgewiesen wird.