Biokraftstoffbericht der Bundesregierung bestätigt rückläufigen Biodieselabsatz
UFOP fordert Beibehaltung der Berichterstattungspflicht
Berlin, 05.09.2014 – Der von der Bundesregierung vorgelegte Biokraftstoffbericht zur Unterrichtung des Bundestages bestätigt den bereits von Marktexperten gemeldeten rückläufigen Biodieselabsatz. Danach sank der Biodieselabsatz gegenüber dem Vorjahr (2,47 Mio. t) auf 2,2 Mio. t. Diese Menge enthält allerdings den Anteil an hydriertem Pflanzenöl (HVO). Dieser steigt auf 0,44 Mio. t (Vj. 0,42 Mio. t). Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) kritisiert, dass der tatsächliche Anteil an herkömmlichen Biodiesel aus Pflanzenöl sich aus dem Biokraftstoffbericht nicht ableiten lässt, weil dieser erneut keine Angaben über die Absatzmenge an Biodiesel aus Abfallölen enthält. Diese können 2014 letztmalig doppelt auf die energetische Quotenverpflichtung angerechnet werden. Die UFOP schätzt den tatsächlichen Absatz von herkömmlichem Biodiesel auf etwa 1,58 Mio. t (Vj. 1,85 Mio. t).
Der Biokraftstoffbericht gibt eine Auslastung der Biodieselanlagen bei einer Biodieselkapazität von 4,8 Mio. t in Höhe von durchschnittlich 54 Prozent an. Richtigerweise wird angemerkt, dass die Auslastung der tatsächlich produzierenden Anlagen im Berichtsjahr höher war. Die UFOP hat die Übersicht der Produktionskapazitäten in Deutschland aktualisiert und geht allerdings von einer um etwa 1 Mio. t geringeren Gesamtkapazität als im Bericht dargestellt aus (www.ufop.de).
Insgesamt, so die UFOP, gibt der Bericht einen grundsätzlich umfassenden Überblick über den Biokraftstoffsektor in Deutschland. Die darin angekündigte Initiative zur Aufhebung der Berichtspflicht sieht die UFOP kritisch. Der Bundestag befasst sich aktuell mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Darin werden die Rahmenbedingungen für die Umstellung von einer energetischen Quotenverpflichtung auf eine Treibhausgasverminderungspflicht ab Januar 2015 festgelegt. Diese Regelungen sind im Detail allerdings sehr umfassend und zugleich möglicherweise richtungsweisend für die Umstellung in anderen Mitgliedsstaaten. Der Gesetzesentwurf sieht eine umfassende Berichterstattungspflicht vor, die neben der Gesamtmenge an Biokraftstoffen die Angabe des Erwerbsortes sowie des Ursprungslandes sowie die Treibhausgasemission zum Gegenstand hat. Mit der Beibehaltung des jährlichen Biokraftstoffberichtes an den Deutschen Bundestag müsste sich dieser dann zumindest einmal jährlich mit dem Kraftstoffsektor befassen, fordert die UFOP.