Biodiesel: UFOP fordert 4,5 statt 3 Prozent Treibhausgas-Minderungsquote
Berlin, 4. April 2014 – In einem Schreiben an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks fordert der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), Wolfgang Vogel, ein Vorziehen der erst ab 2017 vorgesehenen Treibhausgas(THG)-Minderungsverpflichtung in Höhe von 4,5 Prozent bereits zum 1. Januar 2015. Der UFOP-Vorsitzende begründet seine Forderung mit Befürchtungen, dass es zu einem Absatzeinbruch bei Biodiesel kommen wird, sollte der Umstieg vom bisherigen System der energetischen Quote wie derzeit im Gesetz vorgesehen mit einer THG-Minderungsverpflichtung von nur 3 Prozent stattfinden.
Vogel erinnert daran, dass Deutschland mit der Einführung der THG-Minderungsquote zum 1. Januar 2015 einen Alleingang in der EU vollziehe, ohne dass die verwaltungstechnischen Anforderungen für die betroffenen Schnittstellen, beginnend auf der Stufe des Erfassungshandels bis hin zur Mineralölwirtschaft als Quotenverpflichtete bekannt seien. Die Rapsernte stehe im Juli an, so dass die Zeit für eine Umsetzung der Verwaltungsvorschriften inzwischen knapp werde.
In seinem Schreiben kritisiert Vogel außerdem die Ungleichbehandlung von Biokraftstoffen aus Abfallölen und herkömmlichem Biodiesel. Die THG-Effizienz werde erstmals ein Wettbewerb bestimmender Faktor. Biodiesel aus Abfallölen seien mit dem THG-Eingangsstandardwert von 0g CO2/MJ zu Unrecht bevorteilt. Einer Studie des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) zufolge sind die Aufwendungen für Sammlung und Transport sowie für die Aufarbeitung nicht sachgerecht bewertet. Der Vorsitzende mahnt deshalb die Überprüfung an. Hierfür müsse sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission einsetzen. Außerdem müssten die nationalen Zertifizierungskriterien gemäß der 36. Bundes-Immissionsschutzverordnung eher noch verschärft werden, um möglichen Betrug zu verhindern.