Bioanteil in Dieselkraftstoff 2020 auf Rekordniveau
Technologieoffenheit Voraussetzung zur Erfüllung der steigenden Quotenverpflichtungen
Berlin, 05. Januar 2022 – Die im Quotenjahr 2020 dem Dieselkraftstoff beigemischte Biokraftstoffmenge lag mit etwa 3,45 Mio. t um ca. 1 Mio. t über dem bisherigen Rekordwert aus dem Jahr 2019. Für die UFOP unterstreicht dieses Ergebnis, dass die zum 1. Januar 2022 auf 7 % angehobene und bis 2030 auf 25 % ansteigende Treibhausgas(THG)-Minderungsverpflichtung erfüllbar ist.
Voraussetzung für die Erfüllung der mit Blick auf das Jahr 2030 insbesondere für den Verkehrssektor herausfordernden THG-Reduktionsverpflichtungen gemäß Klimaschutzgesetz ist und bleibt jedoch ein für alle Erfüllungsoptionen technologieoffener Ansatz in der Herstellung und Anwendung von Biokraftstoffen sowie synthetischen Kraftstoffen aus erneuerbaren Strom.
Der Sektor der E-Mobilität wird die Klimawende und die Ziele angesichts des nach wie vor unzureichenden Ausbaus der Produktionskapazitäten für erneuerbaren Strom nicht stemmen können. Die UFOP appelliert daher an die neue Bundesregierung, den Schulterschluss aller Optionen voranzutreiben im Sinne einer evolutionären Entwicklung, statt eine einseitige Privilegierung vorzunehmen. Deutschland habe mit der Einführung der THG-Quotenverpflichtung vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und strategischen Ansätze in den EU-Mitgliedstaaten eine Blaupause für die Erfüllung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor geschaffen. Die Ziele könnten nun auf wettbewerblicher Basis erfüllt werden, betont die UFOP die grundsätzliche Bedeutung der nationalen Regelung. Es sei daher bedauerlich, dass die EU-Kommission sich nach wie vor weigere eine Anrechnung von Biokraftstoffen und synthetischen Kraftstoffen auf die CO2-Flottengrenzwerte zu ermöglichen. Mit einem Anteil von mehr als 1 Mio. t im Quotenjahr 2020 übernehme der paraffinische Kraftstoff HVO eine Vorreiterfunktion. Die UFOP mahnt, dass die Politik die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Physik bei unterschiedlichen Leistungsbedarfen und insbesondere das Problem einer großen Zahl von Bestandsfahrzeugen anerkennen müsse.
Biokraftstoffe aus vielfältigen Rohstoffen werden in den nächsten Jahren nach wie vor die führende Rolle beim Ersatz fossiler Kraftstoffe übernehmen müssen. In Deutschland wurden im Quotenjahr 2020 etwa 10 % des Dieselverbrauchs durch Biokraftstoffe ersetzt; damit wurden ca. 13 Mio. t CO2-Äquv. eingespart. Der von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Mitte Dezember 2021 veröffentlichte Erfahrungs- und Evaluationsbericht 2020 unterstreiche einmal mehr, dass die Anforderungen des EU-Rechts an den Nachweis der Rohstoffherkunft, der Anbauflächen und der erforderlichen THG-minderung – also der Nachhaltigkeit – vorbildlich seien und auch für andere kritisch diskutierte Rohstoffströme mit den betroffenen Wirtschaftsunternehmen implementiert werden können. Aus Sicht der UFOP sind die hiermit einhergehende Transparenz und der dokumentierte Nachweis der Nachhaltigkeit zugleich Voraussetzung für die Akzeptanz in der Politik und in der Öffentlichkeit.
Für das Jahr 2021 erwartet die UFOP einen Biodiesel- bzw. HVO-Absatz im Umfang von ca. 2,6 Mio. t. Ursache für den geringeren Bedarf ist die wieder gegebene Möglichkeit, die Quotenverpflichtung auch mit dem Handel bzw. der Übertragung von Quoten erfüllen zu können. Insofern erwartet die UFOP, dass nicht ausgeschöpfte Quotenmengen aus dem Jahr 2019 noch in das Jahr 2021 übertragen werden. Mit Interesse verfolgt die UFOP den mit der Förderung der E-Mobilität ausgelösten Handel mit Treibhausgasquoten. Hier hat sich sehr schnell ein dynamischer Unternehmenszweig entwickelt, beispielsweise für Betreiber von Ladesäulen.