Bei der Bekämpfung des Rapsglanzkäfers im Frühjahr 2020 Bienenschutz und Resistenzen berücksichtigen
Berlin, 2. April 2020 – Meldungen über die Ausweitung der Resistenz bei Rapsschädlingen gegenüber Insektiziden aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide prägen die Diskussion im deutschen Rapsanbau. Ziele der für die Saison 2020 empfohlenen Insektizidstrategie sind die Eingrenzung der Resistenzentwicklung bei gleichzeitig hinreichendem Bekämpfungserfolg.
Für die Rapsglanzkäferbekämpfung im Frühjahr 2020 stehen Insektizide aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen zur Verfügung, die nur gemäß der Zulassung bzw. Genehmigung einzusetzen sind. Dabei muss vor allem folgendes beachtet werden:
- die unbedingte Einhaltung der Bekämpfungsrichtwerte als wichtigstem Baustein einer Resistenzstrategie,
- die ausschließliche Nutzung adäquater Spritztechnologie mit genügend Wasseraufwand und voller Aufwandmenge,
- die strikte Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der verbindlichen B-Auflagen,
- bei Tankmischungen mit Additiven und/oder Fungiziden kurz vor oder während der Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf den Bienenschutz geprüft und sicher sind.
Da die Rapsbestände in diesem Frühjahr schon relativ weit entwickelt sind und vielfach schon erste blühende Pflanzen (auch Unkräuter) vorhanden sind, können Insektizide wie Avaunt oder Sindoxa mit dem Wirkstoff Indoxacarb aufgrund der B1-Einstufung in vielen Beständen nicht mehr eingesetzt werden. Bei im Feld vorhandenen Blüten sollten Biscaya, Mospilan oder das nützlingsschonendere Mavrik Vita genutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass mit Beginn der Rapsblüte das Schadpotenzial des Rapsglanzkäfers massiv zurückgeht. B4-Neonikotinoide sollten gegen Rapsglanzkäfer – wie alle Wirkstoffklassen – nur einmal je Saison eingesetzt werden, zumal beim Rapsglanzkäfer Resistenzen auch gegen diese Wirkstoffgruppe nachgewiesen wurden. Darüber hinaus ist ein Wirkstoffwechsel vorzusehen, falls Schotenschädlinge ebenfalls bekämpft werden müssen. Gegen Kohlschotenrüssler ist bevorzugt Biscaya einzusetzen, da auch bei diesem Schädling in weiten Teilen Deutschlands bereits eine breite Pyrethroidresistenz nachgewiesen wurde.
Betreffend Biscaya ist zu beachten, dass wegen der nicht erfolgten Verlängerung der EU-Wirkstoffzulassung Mittel mit dem Wirkstoff Thiacloprid nur noch in 2020 zur Verfügung stehen und bis zum 03.02.2021 aufgebraucht werden müssen.
Weitere Informationen zur verfügbaren Mittelpalette sowie der Bekämpfungs-strategie 2020 stehen als Download unter https://www.julius-kuehn.de/resistenz zur Verfügung.
Insbesondere wenn ein B1-Insektizid zur Anwendung kommt, ist das Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten. Ein Bestand gilt als „blühend“, wenn darin eine Pflanze – auch eine Unkrautpflanze – blüht.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) rät weiterhin dazu, auch die Ausbringung von nicht bienengefährlich eingestuften B4-Mitteln und besonders auch von allen Mischungen in die Abendstunden nach 19.00 Uhr zu verlegen, wenn sich die Bienenflugaktivität i.d.R. verringert hat.