Bei der Bekämpfung des Rapsglanzkäfers im Frühjahr 2013 Bienenschutz berücksichtigen
Berlin, 26. April 2013 – In den letzten Jahren haben Meldungen über ein verstärktes Auftreten des Rapsglanzkäfers sowie zunehmende Resistenz bei Bekämpfungsmaßnahmen mit Insektiziden aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide die Diskussion im deutschen Rapsanbau maßgeblich geprägt. Für die Saison 2013 sind daher Ziele der empfohlenen Pflanzenschutzstrategie sowohl die Erreichung eines hinreichenden Bekämpfungserfolges als auch die Vorbeugung einer weiteren Resistenzausprägung.
Für die Rapsglanzkäferbekämpfung im Frühjahr 2013 stehen Insektizide aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen nach § 15 des Pflanzenschutzmittelgesetzes zur Verfügung, die nur gemäß der Zulassung bzw. Genehmigung einzusetzen sind. Dabei muss vor allem folgendes beachtet werden:
- Die sorgfältige Einhaltung der Bekämpfungsrichtwerte, um unnötige Soloanwendungen oder Beimischungen zu vermeiden.
- Die ausschließliche Nutzung adäquater Spritztechnologie und voller Aufwandmengen.
- Die strikte Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der verbindlichen B-Auflagen.
- Bei Tankmischungen mit Additiven und/oder Fungiziden kurz vor oder während der Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf den Bienenschutz sicher sind.
Es wird keine Unterscheidung zwischen Gebieten mit mehr oder weniger intensiver Resistenzausprägung empfohlen, da sich die Situation i.d.R. ohnehin nicht schlagspezifisch vorhersagen lässt und eine Eindämmung der Resistenz auf der gesamten Anbaufläche erfolgen muss. Eine unterschiedliche Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel unter Beachtung der aktuellen Zulassungs- bzw. Genehmigungssituation wird je nach Zeitpunkt und Intensität des Auftretens der Rapsglanzkäfer bei Beachtung des Auftretens der übrigen Rapsschädlinge empfohlen.
Weitere Informationen zur verfügbaren Mittelpalette sowie der Bekämpfungs-strategie 2013 stehen hier als Download unter zur Verfügung.
Insbesondere in den Starkbefallsgebieten des Rapsglanzkäfers, in denen B1-Insektizide zur Anwendung kommen sollen, ist das Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten. Ein Bestand gilt als „blühend“, wenn darin eine Pflanze – auch eine Unkrautpflanze – blüht! Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) rät weiterhin dazu, die Ausbringung von nicht bienengefährlich eingestuften und durchgehend einsetzbaren B4-Mitteln möglichst in die Abendstunden nach 19.00 Uhr zu verlegen, wenn sich die Bienenflugaktivität i.d.R. verringert hat.