AGQM-Grundlagenseminar REACH-Registrierung

Rechtliche Rahmenbedingungen – Schritte zur Registrierung

Berlin, 12. April 2012 – REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist das seit Mitte 2007 gültige Europäische Chemikalienrecht. Es erfordert die Registrierung aller in Europa in Verkehr gebrachten Stoffe. Erfolgt diese Registrierung nicht, darf dieser Stoff nicht in Verkehr gebracht werden. REACH hat aber nicht nur Auswirkungen auf die klassischen Chemieprodukte, sondern ebenso auf bekannte und neue Technologien der stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe.

Diese Anforderung müssen daher auch Hersteller von Biokraftstoffen (außer Pflanzenöl) wie auch Hersteller von Grundstoffen für die stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe erfüllen, wenn diese das Ergebnis eines Umwandlungsprozesses sind. REACH betrifft jeden Hersteller unabhängig von seiner Anlagengröße bzw. Produktionsauslastung. Intermediär- oder Endprodukte sind nach REACH wie Chemikalien zu registrieren. Eine erfolgreiche Registrierung ist Voraussetzung für die Produktion und Vermarktung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen und damit entscheidend für den nationalen und europäischen Wettbewerb. REACH ist deshalb aus dem Tagesgeschäft nicht mehr wegzudenken.

Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V. (AGQM) hatte vor diesem Hintergrund für Mitglieder und andere interessierte Unternehmen der Biodieselbranche und der Ethanolherstellung Ende 2011 fristgerecht die genannten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) erfolgreich registriert.

Die Pflicht für die REACH-Registrierung besteht praktisch für alle Anlagenkonzeptionen und -größen, die nachwachsende Rohstoffe zu vermarktungsfähigen Zwischen- oder Endprodukte verarbeiten. Die AGQM bietet allen interessierten Kreisen ein Grundlagenseminar an zur Orientierung, was REACH ist und für das Unternehmen aktuell und zukünftig bedeutet.

Seminarinhalt:

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung folgender Inhalte/Informationen:

• Rechtsgrundlagen, Kontrolle, Sanktionen

• Herstellerpflichten, Dokumentationsanforderungen

• Durchführung der Registrierung

• Umgang mit schwierigen und „neuen“ Stoffen

Zielgruppe:

Chemikalien-, Gefahrstoff- und REACH-Beauftragte im Bereich der Stoffwandlung aus nachwachsenden Rohstoffen und chemisch vergleichbaren Prozessen (z.B. Herstellung von Biodiesel und Ethanol sowie deren Neben- und Folgeprodukte, chemische Umwandlung von Zellulose, Lignin, Stärke und Zuckern, Stoffe aus der Gasreinigung in Biogasanlagen, Herstellung und Verarbeitung von Pyrolyseölen, Hydrierung und Decarboxylierung von Pflanzenölen, Epoxidierung von Ölen und Fetten und deren Folgeprodukte, Reaktivextraktion von Braunkohle mit Estern und Alkoholen).

Das Seminar wendet sich sowohl an etablierte Hersteller, Händler und Importeure als auch an wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen auf den genannten Gebieten, die kurz vor der Überführung der Ergebnisse in die Praxis stehen.

Das Seminar findet statt am 06. Juni 2012 im Haus der Landwirtschaft und Ernährung, Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung; Ansprechpartnerin ist Frau Anja Bäumer, AGQM e.V. (a.baeumer@agqm-biodiesel.de). Das Tagungsprogramm ist erhältlich unter: www.agqm-biodiesel.de.

Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V. (AGQM) bietet auf nationaler und internationaler Ebene ein Maßnahmenkonzept zur Qualitätssicherung von Biodiesel an, das die gesamte Produktions- und Vermarktungskette umfasst. Der Verband engagiert sich in Forschungsprojekten für die unterschiedlichsten Anwendungsoptionen von Biodiesel und der Nebenprodukte.