TAT-Schriftenreihe: Rechtliche Anforderungen an die Auslobung von Hydraulikölen als „schnell / leicht biologisch abbaubar“
Hydrauliköle, die im umweltsensiblen Bereich eingesetzt
werden und so genannte Biohydrauliköle
sein sollen, werden im geschäftlichen Verkehr häufig
mit der Angabe ausgelobt, sie seien „schnell
biologisch abbaubar“. Eine gesetzliche Definition
der Wendung „schnell biologisch abbaubar“ existiert
allerdings nicht, und tatsächlich ist der Begriff „biologisch
abbaubar“ auch nicht per se eindeutig.
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