Deutschland führt Treibhausgasminderungspflicht ein
Zum 1. Januar 2015 hat Deutschland als bisher einziges Mitgliedsland der Europäischen Union die Treibhausgasminderungspflicht eingeführt. Rechtsgrundlage ist das geänderte Bundesimmissionsschutzgesetz (§§ 37a ff, BImSchG). Die Biokraftstoffpolitik fußt damit nicht mehr auf einer energetischen Quoten-/Pflichtvorgabe, die im Jahr zuvor 6,25 Prozent gemessen am Energiegehalt aller in Verkehr gebrachten Kraftstoffe betrug.
Die Tabelle gibt einen Überblick über die bisherigen und ab 2015 geltenden Verpflichtungsvorgaben. Die Treibhausgasminderungspflicht steigt ab 2020 schrittweise auf 6 Prozent an. Betont werden muss, dass diese Verpflichtung ab 2020 gilt. Deutschland ist damit auch das erste Mitgliedsland, das eine Verpflichtung zur Dekarbonisierung im Kraftstoffsektor nach 2020 verbindlich festlegt.
Nachweispflichtig sind alle Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die ein Steuerlager betreiben, also auch Kraftstoffhandelsunternehmen und nicht nur Unternehmen wie die Großkonzerne, die die gesamte Kette, beginnend über die Rohölförderung, Raffination und Tankstellengeschäft (Shell, BP usw.) abbilden. Für die Biokraftstoffwirtschaft bedeutet diese Gesetzesänderung einen erheblichen Umstellungs- bzw. Anpassungsbedarf in der strategischen Ausrichtung gegenüber der Mineralölwirtschaft, denn bisher war die Erfüllung der energetischen Quotenverpflichtung ausschließlich an der Verwendung (Beimischung) entsprechender Biokraftstoffmengen gebunden.
Beitrag erschienen in "Raps" 2/2015 (33. Jg.)
Lesen Sie hier weiter: Download