RED/THG-Minderungspflicht: UFOP-Fachinformation für die Landwirtschaft
Zum 1. Januar 2015 führt Deutschland die THG-Minderungspflicht ein. Die THG-Effizienz des Biokraftstoffs bzw. des eingesetzten Biomasserohstoffs bestimmt dann den Marktzugang. Die Unternehmen der Mineralölwirtschaft werden als Nachweispflichtige bestrebt sein, möglichst kostengünstig und zugleich mit möglichst wenig Biokraftstoff die Verpflichtungsvorgabe in Höhe von anfangs 3 % zu erfüllen. Was kann der einzelne Landwirt tun, damit der Raps als Rohstoffquelle im Wettbewerb mithalten kann? Die UFOP-Fachinformation erläutert kurz die Rechtslage und die Frage, ob eine Anpassung der Düngungsstrategie mit Stickstoff sinnvoll ist. Empfohlen wird schließlich bei der Selbsterklärung das sog. NUTS2-Gebiet einzutragen, in dem sich der Betrieb bzw. die Anbaufläche befindet. Allein mit dieser Angabe wird der THG-Wert für Raps um durchschnittlich 4 bis 5 g CO2/Megajoule verbessert.
Die UFOP-Information steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.