EU-Biokraftstoffpolitik – UFOP für Beibehaltung der 7%-Kappungsgrenze
Berlin, 30. November 2016 – „Die erst 2015 festgelegte Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse in Höhe von 7 % muss über das Jahr 2020 hinaus beibehalten werden“. Mit dieser Positionierung lehnt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) den heute vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Biokraftstoffpolitik für den Zeitraum 2020 bis 2030 ab. Gleichzeitig fordert der Verband, diese Kappungsgrenze auf Biokraftstoff-Rohstoffe zu beschränken, die zugleich einen spürbaren Beitrag zur Verringerung der Importe von in der Regel gentechnisch veränderten Eiweißfuttermitteln beitragen.
Mit dieser erweiterten Definition der Anbaubiomasse über einen Zusatznutzen müsse sich die EU-Kommission endlich der Kritik stellen, dass Biokraftstoffe aus Palmöl nicht akzeptiert werden. Die Politik sah im Frühjahr 2016 erneut tatenlos zu, als in Indonesien der Regenwald brannte.
Die UFOP verweist darauf, dass der europäische Rapsanbau und die damit verbundene Auflockerung der Fruchtfolge mit der für die Imkerei wichtigsten Trachtpflanze, auf den Absatz im Biodieselmarkt angewiesen sind. Während das Rapsschrot als gentechnikfreies Eiweißfuttermittel und wichtigstes Element der nationalen und europäischen Eiweißpflanzenstrategie problemlos vermarktet werden köann, verstetigen sich die strukturellen Überschüsse an den Pflanzenölmärkten. Nicht nur Argentinien, Indonesien und Malaysia, sondern auch die USA haben erst kürzlich ihre Beimischungsverpflichtungen erhöht.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine schrittweise Absenkung des Anteils der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von 7 Prozent auf 3,8 Prozent im Jahr 2030 vor. Die UFOP erinnert daran, dass der bestehende Deckel von 7 Prozent bereits ein sachgerechter Kompromiss im Sinne des Investitionsschutzes für bestehende Biokraftstoffanlagen sowie im Sinne der Fortführung und qualitativen Weiterentwicklung der Zertifizierungssysteme gewesen sei. Zudem ermächtige das bestehende Recht die Mitgliedstaaten, national eine geringere Kappungsgrenze festzulegen. Aus Sicht der UFOP besteht kein Anlass, den Mitgliedstaaten die Wahrnehmung ihrer Verantwortung vorzuenthalten.
Im Gegenteil: Die EU-Kommission sollte sich anstelle einer Kappungsgrenze für eine EU-weite Einführung der Treibhausgas-Minderungspflicht nach deutschem Modell stark machen. Deutschland hat bewiesen, dass durch den hierdurch ausgelösten Effizienzwettbewerb mit weniger Biomasse mehr Klimaschutz erzielt werden kann. Markteingeführte Biokraftstoffe leisten damit heute einen spürbaren Beitrag zur Treibhausgasminderung. Der Kommissionsvorschlag hätte zur Folge, dass in Zukunft in kürzerer Zeit umso mehr Treibhausgase eingespart werden müssten, um das Klimaschutzziel von Paris zu erreichen. Dies ist verantwortungslos, so die UFOP.
Mit Nachdruck stellt die UFOP fest, dass infolge des Klimaschutzabkommens von Paris und hierzulande durch den Klimaschutzplan 2050 die Weichen gestellt werden, die Markteinführung von fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie die Elektrifizierung des Verkehrs im Wege einer evolutionären Strategie technologie- und rohstoffoffen voranzutreiben. Auch hier liegt es an den Mitgliedstaaten, die Rahmenbedingungen jeweils national angepasst so zu setzen, dass der Erfolg dieses Prozesses schließlich daran zu messen ist, dass der Anteil fossiler Kraftstoffe und damit auch der Biokraftstoffe im Markt möglichst kurzfristig zu sinken beginnt.
Mit Blick auf die bereits im Vorfeld des Kommissionsvorschlages gestarteten Kampagnen von Umweltorganisationen gegen Kraftstoffe aus Anbaubiomasse kritisiert die UFOP, dass deren Blick auf das Wesentliche völlig verloren gegangen sei. Ziel aller Bemühungen müsse es sein, die Dekarbonisierung der verschiedenen Wirtschaftsbereiche voranzubringen, d. h. den Ersatz endlicher, fossiler Quellen durch erneuerbare Energien. Die Biokraftstoffe der ersten Generation sind und bleiben dabei die wichtigste Option, dieses Ziel zu erreichen.