WTO Report "European Union– Certain Measures concerning Palm Oil and Oil Palm Cop-Based Biofuels"

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Lesen und downloaden Sie den Bericht von 10. Januar 2025 hier als PDF-Datei.

 

Entwicklung eines Monitoringkonzepts zur Bewertung von Iluc

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Die Erneuerbaren Energie Richtlinie (RED II, 2018/2001) setzt den Rahmen für neue Energiepolitik der EU für die Jahre 2021-2030. Für pflanzenbasierte Biotreibstoffe, wie etwa Biodiesel, ermöglicht die RED II die bisherigen Investitionen in diesen Energiebereich weiter zu nutzen, indem die Richtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, ihrenEnergieverbrauch auf dem Niveau des Jahres 2020 (plus 1%) bis zur maximalen Obergrenzevon 7% zuzulassen.


Mit der Idee, den Zusammenhang zwischen pflanzenbasierten Biokraftstoffen und der Abholzung von Wäldern in den Pflanzenöl-produzierenden Ländern aufzulösen, wurde das Thema der Indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC) einem neuen Ansatz unterzogen. Die Verwendung von Energierohstoffen mit einem hohen ILUC-Risiko (also pflanzliche Bioenergie-Rohstoffe, die auf Fläche mit einem hohen Kohlenstoffbestand angebaut werden) soll in den EU-Mitgliedstaaten eingeschränkt werden und bis zum Jahr 2030 vollständig auslaufen.


Eine Ausnahme von diesen Beschränkungen ist für Rohstoffe mit einem geringen ILUC-Entwaldungsrisiko vorgesehen. Dieses liegt dann vor, wenn die vermehrte Rohstoffgewinnung durch Produktivitätsfortschritte bei bereits bestehenden Kulturen erfolgt oder der Anbau auf definierten Nutzungsflächen durchgeführt wird und hierfür eine Zertifizierung vorliegt.
Die Bedingungen dafür, wann ein Rohstoff zu den Produkten mit geringem ILUC-Risiko gehört, sind in der Delegierten Verordnung 2019/807 festgelegt. In der Verordnung vom März 2019 hat die EU-Kommission die Verwendung von Palmöl für den Bioenergiesektor mit dem höchsten ILUC-Risiko belegt, gefolgt von der Sojaölverwendung.

 

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Kommentar zu iLUC

In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive – RED, 2009/28/EG) wurde das verbindliche Ziel vorgegeben, ab 2020 mindestens 10 Prozent des fossilen Kraftstoffbedarfs (ohne Flugverkehr) durch Energie aus erneuerbaren Quellen zu ersetzen. Dadurch steigt der Biokraftstoffbedarf der Europäischen Union. Im Rahmen der Aufstellung nationaler Aktionspläne haben die Mitgliedsstaaten den nationalen Biokraftstoffbedarf für die Zielerreichung ermittelt. Allein für den Dieselmarkt müssten demzufolge etwa 21 Mio. Tonnen Biokraftstoffe, vorrangig Biodiesel und HVO (Hydrogenated Vegetable Oil), bereitgestellt werden.

Damit verbunden ist eine stärkere Rohstoffnachfrage zur Biokraftstoffproduktion. Die Frage der Auswirkungen dieses Anstiegs wurde bereits in der Richtlinie verankert, in dem die EU-Kommission beauftragt wurde, mögliche indirekte Landnutzungsänderung (iLUC) zu untersuchen und ggf. Vorschläge für eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzulegen. Dieser Prozess ist in vollem Gange und hat zu heftigen und sehr kontrovers geführten Diskussionen innerhalb und außerhalb der EU geführt.  

Die UFOP bezweifelt nicht, dass die erhöhte Biomassenachfrage Auswirkungen auf die Ausrichtung der Landnutzung hat. Dennoch kann eine konkrete Ursache-Wirkungsbeziehung auf Basis der von der Kommission beauftragten Studie nicht nachgewiesen werden. Dafür sind die in der EU benötigen Rohstoffmengen, gemessen an der Weltagrarproduktion, zu klein.

Die Intensität der Diskussion zwischen betroffener Wirtschaft, EU-Kommission sowie Parlamentariern in Berlin und Brüssel hat aktuell stark zugenommen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob so genannte „iLUC-Faktoren“ als zusätzlicher Maluswert in der Treibhausgas(THG)-Bilanzberechnung bei Biokraftsttoffen berücksichtigt werden müssen. Die UFOP befürchtet, dass diese zusätzliche Anforderung an die THG-Einsparung für den europäischen Biodiesel- und HVO-Sektor schlimmstenfalls das Ende der pflanzenölbasierten Biokraftstoffproduktion bedeuten würde. Denn die ab 2018 geforderte THG-Reduzierung von mindestens 50% als Voraussetzung für den Marktzugang in der EU kann nicht erfüllt werden. Für die bisher zu diesem Zweck in der EU produzierten Ölsaaten bzw. für das daraus gewonnene Öl müssten andere Absatzmärkte gesucht werden. Für die Investitionen der Biokraftstoffindustrie in Milliardenhöhe wäre ein frühzeitiges Ende der Amortisation vorgegeben. Viele Arbeitsplätze geraten dadurch in Gefahr. Eine für die EU-Zielvorgabe nicht zu schließende Angebotslücke wäre die Folge.

Die Umsetzung der Anforderungen aus der RED ist eine große Herausforderung, da die iLUC-Hypothese unterstellt, dass der heimische Anbau von Rohstoffen für die Biokraftstoffproduktion zur Rodung von Urwaldflächen in Übersee und damit zur Zerstörung von Biotopen führt. Die dadurch bedingten stark erhöhten Treibhausgasemissionen sollen nun den europäischen Bauern angelastet werden. Die europäischen Rapserzeuger, die unter höchsten naturschutzfachlichen Auflagen produzieren, würden also für eine unzureichende Waldschutzgesetzgebung in Drittstaaten bestraft, während in Ländern wie z.B Indonesien die Abholzung trotz iLUC-Auflage weitergeht.

Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der UFOP, die iLUC-Hypothese auf Basis von Fakten und damit sachgerecht mit den politischen Entscheidungsträgern zu führen: der EU-Kommission, der Bundesregierung sowie den Abgeordneten in Brüssel und Berlin. Dazu stellt die UFOP Informationen wie Studien oder Fachpublikationen zur Verfügung und bietet sich als Diskussionspartner an.